Am 12. September 2001 fand im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in Wien das zweite Treffen zum Informationsaustausch zwischen den deutschsprachigen Staaten Deutschland, Schweiz und Österreich über medizinische Klassifikationen statt.
Ziel der Veranstaltung war es, den in Bonn im Jahre 1999 begonnenen Informationsaustausch fortzusetzen und über die aktuelle Entwicklung in den drei Ländern zu berichten.
Ein Schwerpunktthema der diesjährigen Veranstaltung war dem Stand der Vorbereitungsarbeiten und den Perspektiven bei der Einführung der Australian Refined Diagnosis Related Groups (AR-DRGs) zur Patientenabrechnung in Deutschland gewidmet.
In der Begrüßung betonte Herr Mag. G. Embacher (BMSG) die Wichtigkeit eines regelmäßigen Informationsaustausches zwischen den beteiligten Ländern um gemeinsame Strategien zur Erreichung einer transparenten und effizienten Gesundheitsversorgung zu entwickeln.
Herr Mag. Embacher unterstrich dabei die Bedeutung der Medizinischen Dokumentation für Aussagen über die Epidemiologie und über den Finanzierungsbedarf im Gesundheitswesen.
Die in der
Tagesordnung
aufgeführten
Vorträge werden weiter
unten kurz beschrieben, die entsprechenden Unterlagen der
Referenten können ebenfalls angesehen werden.
Dr. med. Martin Braun, Deutsche Krankenhausgesellschaft
AR-DRGs in
Deutschland: Erwartungen, Probleme und Perspektiven aus der Sicht
der Krankenhäuser (PDF, 191 kB)
Herr Dr. Braun berichtete über die Aufgaben der Deutschen
Krankenhausgesellschaft bei der Einführung der Australian Refined
Diagnosis Related Groups (AR-DRGs) zur Patientenabrechnung in
Deutschland. Vorrangig war dabei die Entwicklung einheitlicher
deutscher Codierrichtlinien. Hierzu wurden die australischen Coding
Standards übersetzt und an den deutschen Bedarf angepasst. Dabei
wurden die Erläuterungen für die Clinical Coders entfernt und der
deutsche Prozedurenschlüssel (OPS-301) eingearbeitet. In einem
ersten Schritt wurden
allgemeine Codierrichtlinien verfasst, die unter anderem
Definitionen von Haupt- und Nebendiagnosen enthalten. Die
speziellen Codierrichtlinien sind nach den Kapiteln der
ICD-10 gegliedert, beziehen sich auf krankheitsspezifische Probleme
und enthalten Ausnahmen von den allgemeinen Regeln. Weitere
Aufgabenstellungen sind die
Entwicklung von Groupern und Abrechnungsregeln. Als
problematisch bezeichnete Herr Dr. Braun insbesondere die Abbildung
der diversen Sonderbereiche und von Therapieformen mit extremen
Preisspannen. Perspektiven bei der Einführung des DRG-Modells sind
ein freiwilliger, butgetneutraler Einstieg ab 2003 mit
nachfolgender Konvergenzphase ab 2005.
H.Theo Riegel, Verband der Angestellten-Krankenkassen
AR-DRGs in
Deutschland: Erwartungen, Probleme und Perspektiven aus der Sicht
der gesetzlichen Krankenversicherungen (PDF, 226 kB)
Herr Riegel erläuterte die Aufgaben und den Status des InEK (PDF, 110 kB) bei der DRG - Einführung aus Sicht der Krankenkassen und gab einen Überblick über die Ziele bei der Einführung des AR-DRG-Systems. Hervorzuheben sind eine erhöhte Transparenz der Leistungs- und Kostenstrukturen, Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung. Problematisch bei der Einführung erweisen sich vor allem die fehlende bundesdeutsche Datengrundlage zur Adaptierung der Relativgewichte und der enge zeitliche Rahmen bei der Einführung. Herr Riegel erläuterte die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten bei der Einführung des DRG-Systems und formulierte die Forderungen der Kostenträger: Vor allem das Festhalten am 100%-Ansatz zur Wahrung von Vergleichbarkeit und Transparenz, eine frühzeitige Kalkulationserhebung und Festlegung der Relativgewichte. Als notwendige Instrumente bezeichnete Herr Riegel unter anderem einen Krankenhausindividuellen Erlösausgleich sowie eine gezielte Änderung der Relativgewichte mengenanfälliger Fallgruppen. Zusätzlich müssen geregelte Prüf- und Sanktionsmechanismen geschaffen werden.
Dr. med. Michael Schopen, DIMDI
Anpassungen
der Diagnosenverschlüsselung (ICD-10) an die Erfordernisse der
AR-DRGs (PDF, 210 kB)
Herr Dr. Schopen gab eine Übersicht über die Arbeit des DIMDI
bei der Entwicklung eines für das AR-DRG-System geeigneten
Diagnosenschlüssels. Als Basis diente dabei die 1st Edition der
ICD-10 Australian Modification Vol. 1 als Codiergrundlage
des in Deutschland eingeführten Systems. Die zahlreichen
Abweichungen der australischen ICD-10 Version betreffen vor allem
zahlreiche Erweiterungen
an der 5. Stelle in den Kapiteln XIII und XIX aber auch
zusätzlich eingeführte Dreisteller. Diese wurden für die
ICD-10-SGB-V Version 2.0 weitgehend übernommen, das
Kapitel XXI wurde
aus Datenschutzgründen überarbeitet.
Im Bereich der ambulanten Versorgung soll die ICD-10-SGBV 1.3
zunächst beibehalten werden. Zur besseren Handhabung des
gleichzeitigen Einsatzes zweier Diagnosenschlüssel wurden
Hilfsmittel wie die
ICD-10 Metadaten und
Überleitungstabellen zur Verfügung gestellt. Für 2002 sollen
die ICD-10 Anwendungen vereinheitlicht und Inkonsistenzen beseitigt
werden, bei möglichst geringen Eingriffen in die Klassifikation.
Die Bereitstellung der neuen Version soll zum 1.7.2002 erfolgen und
ab 1.1.2003 eingesetzt werden.
Dr. med. Birgit Krause, DIMDI
Anpassungen
der Prozedurenverschlüsselung (OPS-301) an die Erfordernisse der
AR-DRGs (PDF, 158 kB)
Frau Dr. Krause berichtete über die
OPS-301 Revisionen. Wesentliche Unterschiede der
ICD-10-AM und des OPS-301 sind der
starke Diagnosenbezug der australischen Klassifikation, die
unterschiedliche Differenziertheit der beiden Kataloge,
sowie die Tatsache, dass die ICD-10-AM Bereiche enthält, die im
OPS-301 nicht vorkommen, wie etwa die Strahlen- und Chemotherapie.
Bei der
Revision im Jahr
2000 wurden unter der Annahme der kompletten Übernahme aller
australischen DRGs zunächst jene Codes der ICD-10-AM erfasst, die
zu einer DRG führen und im OPS-301 nicht vorhanden waren. Diese
Codes wurden unter Einbeziehung der Stellungnahmen der
Fachgesellschaften in die bestehende Systematik integriert. Bei der
Revision 2001 wurden
Fehler und Inkonsistenzen der Version 2.0
beseitigt, Hinweise für die Anwender aufgenommen,
Schlüsselnummern zusammengefasst und gestrichen sowie neue
aufgenommen. Für die Zukunft sollen in der AG-OPS des KKG Kriterien
für künftige OPS-Revisionen erarbeitet werden. Weiters ist an eine
enge Zusammenarbeit mit dem Institut für das Entgeltsystem im
Krankenhaus und der Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung
gedacht, sowie an die Entwicklung eines Kern-OPS für
Abrechnungszwecke und eines erweiterten OPS für die
Basisdokumentation.
Herr Dr. med. Bernd Graubner, Zentralinstitut der
kassenärztlichen Vereinigung (ZI)
Der Einsatz
der ICD-10 in der ambulanten Gesundheitsversorgung in Deutschland ?
Erfahrungen und Weiterentwicklung
Herr Dr. Graubner gab einen Überblick über die
Diagnosencodierung nach der ICD-10 in der ambulanten Versorgung in
Deutschland. Für die einfachere Verwendung im ambulanten Bereich
wurde eine Teilmenge der
ICD-10-SGBV Version 1.3, der sogenannte
Minimalstandard definiert und Qualifier zur
Seitenlokalisation und zur Diagnosensicherheit eingeführt. In einer
Pilotstudie des Zentralinstituts wurden die
Verschlüsselungstiefe und die Qualifier von den Ärzten überwiegend
positiv beurteilt. Diese ICD-10 Version ist seit 1.1.2000 im
ambulanten Bereich im Einsatz, während im Zuge der DRG-Einführung
für den stationären Bereich die Version 2.0 der ICD-10-SGB-V
eingeführt wurde.
Für die Zukunft sollte wieder eine
einheitliche ICD-10 Version für beide Bereiche eingeführt
werden, die auch die Qualifier beinhaltet, sowie eine vereinfachte
Möglichkeit der Doppelcodierung. Wesentliches Ziel sei eine
möglichst einfache Handhabung durch den codierenden Arzt.
Als Beispiel für die Verwendungsmöglichkeit der codierten Daten
stellte Herr Dr. Graubner das
ADT-Panel des ZI vor: Ein Arzt-Patienten-Panel welches auf
anonymisierter Basis je Patient Diagnosen, Alter, Geschlecht, Arzt/
Praxiskontakte sowie ärztliche Leistungen beinhaltet. Grundlage
sind die Diagnosen- und Leistungsdaten einer Praxisstichprobe von
450 Praxen. Durch die Übermittlung der ICD-10 Diagnosen an das ZI
stehen nun die Daten aller Praxen im Bundesgebiet für Auswertungen
zur Verfügung.
Frau Dr. Judith C. Wagner, H+ die Spitäler der Schweiz
Auswahlkriterien
für Patient Classifikation Systems in der Schweiz (PDF,
292 kB)
Frau Dr. Wagner präsentierte den Bericht der Arbeitsgruppe
"Fallgruppierungssysteme und Spitalsfinanzierung in der Schweiz".
Ziele waren die Entwicklung von Kriterien für eine neutrale
Evaluation von Fallgruppierungssystemen unter Berücksichtigung der
Interessen der Kantone. Frau Dr. Wagner betonte, dass es dabei um
die adäquate Gruppierung von Fällen und nicht um Fallpauschalen
ging. Hervorzuhebende Kriterien waren die
Nachvollziehbarkeit der Gruppierung im Sinne von Transparenz
und Manipulationsresistenz des Systems sowie die Berücksichtigung
des Schweregrades, von Multimorbidität und Komplikationen und nicht
zuletzt auch der pflegerischen Leistungen. Dabei sollte im
Zweifelsfall die
klinische Homogenität Priorität vor der Kostenhomogenität
haben. Auch die Anwenderfreundlichkeit und Akzeptanz das Systems
sollte berücksichtigt werden. Die weiteren Schritte nach Festlegung
der Kriterien sind die Evaluation der verschiedenen
Fallgruppierungssysteme anhand des Kriterienkataloges und ein
Vergleich mit konkreten Spitalsdaten sowie die Erarbeitung von
Kriterien für die Pauschalierung.
Darüber hinaus informierte Frau Dr. Wagner über die
"Codierung
nach ICD-10 und CHOP in Schweizer Spitälern (PDF,
251 kB)".
Herr Dr. Thomas Spuhler, Bundesamt für Statistik, Schweiz
Medizinische
Klassifikationen in der amtlichen Gesundheitsstatistik der Schweiz
(PDF, 220 kB)
Herr Dr. Spuhler berichtete über die in der Schweiz verwendeten Klassifikationen im Gesundheitswesen und verwies auf die lange Tradition der Schweiz in diesem Bereich. Im Bereich der Diagnosencodierung ist die ICD-10 für die Todesursachenstatistik seit 1995 und für die Krankenhausstatistik seit 1998 bundeseinheitlich in Verwendung. Die Prozedurenklassifikation für die Krankenhausstatistik erfolgt seit 1998 mittels der CH-OP (ICD-9-CM-Vol.3). Für die Zukunft ist auch an die Einführung einer ärztlichen Tarifnomenklatur (TARMED) gedacht. Besonders hervorzuheben ist der Bereich der Pflegedokumentation. Hier ist in den Kantonen der Schweiz eine Vielzahl unterschiedlicher Klassifikationssysteme in Gebrauch. Ziel des Projekts "Nursing Data" ist die Entwicklung nationaler Referenzklassifikationen für Pflegephänomene und pflegerische Interventionen auf Basis der ICNP. Weitere Herausforderungen für die Zukunft sind die Zukunft der Prozedurenverschlüsselung sowie die Einführung einer bundeseinheitlichen ärztlichen Tarifnomenklatur.
Herr Mag. Robert Schneider und Herr Dr. Andreas Egger, BMSG
Entwicklung
der Dokumentation und der LKF auf Grund der Art. 15a Vereinbarung
(PDF, 249 kB)
Herr Mag. Schneider berichtete über die in der zwischen Bund und
Ländern getroffenen Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG festgelegten
Ziele und deren Umsetzung im LKF-System.
Wesentliche Ziele sind unter anderem eine höhere
Kosten- und Leistungstransparenz, die Eindämmung der
Kostensteigerungsraten sowie eine
Verkürzung der Belagsdauer. Anhand von Schaubildern einiger
Kennzahlen (Kosten, Belagstage, Belagsdauer) erläuterte Herr Mag.
Schneider die
bisherigen Entwicklungen seit der Einführung des LKF-Systems
1997.
Herr Dr. Egger gab einen zusammenfassenden Überblick über die Dokumentation und das LKF-Modell für 2002. Für die Chemotherapien wurden eigene Leistungspositionen eingeführt, die additive Bepunktung der Intensiveinheiten wurde vereinfacht und Abrechnungsmodelle für einige Sonderbereiche (z.B.: Akutgeriatrie/Remobilisation, Palliativmedizin) eingeführt. Als wichtige Ziele für die Zukunft bezeichnete Herr Dr. Egger die Integration spezieller Funktions- und Leistungsbereiche wie Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie, sowie die Einführung einer einheitlichen Diagnosendokumentation im ambulanten und stationären Bereich.
Frau Mag. Jeanette Klimont, Statistik Austria
Dokumentation im
Gesundheitswesen aus Sicht der Statistik Austria (PDF,
3,7 MB)
Frau Mag. Klimont gab einen zusammenfassenden Überblick über die Arbeit der Statistik Austria. Dazu zählen die Herausgabe des Jahrbuches der Gesundheitsstatistik, Stichprobenerhebungen zum Thema Gesundheit und die Mitarbeit in Arbeitsgruppen der Eurostat. Die Todesursachenstatistik erfasst alle Personen mit Wohnsitz und Sterbeort in Österreich. Als Datenbasis dienen die Todesanzeigen der Standesämter. Die Daten werden an internationale Organisationen wie die WHO, EUROSTAT und die OECD weitergeleitet. Die Einführung der ICD-10 ist für das Jahr 2002 vorgesehen. Im österreichischen Krebsregister werden Daten zur Lokalisation und Histologie derzeit noch auf Basis der ICD-9 bzw. ICD-O (ICD-Onkologie) Version 1 erfasst und auf Basis der ICD-10 und ICD-O Version 2 an die IARC weitergeleitet. Eine Umstellung der Datenerhebung auf ICD-10 und ICD-O Version 2 ist für das Jahr 2002 geplant. Die Spitalsentlassungsstatistik besteht aus einer Diagnosenstatistik (seit 2001 ICD-10) und einer Leistungsstatistik, seit 1997 auf Basis des vom BMSG herausgegebenen Leistungskataloges. An die OECD werden die Operationen auf Basis der ICD-9 CM weitergeleitet.
Mag. Heinrich Tinhofer, Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger
Diagnosendokumentation
in der österreichischen Sozialversicherung: Anwendungen, Nutzen,
Kritik, Ziele einer Diagnosencodierung im ambulanten
Versorgungsbereich (PDF, 524 kB)
Herr Mag. Tinhofer berichtete über die Aufgabenstellung bei der
Einführung einer Diagnosencodierung im ambulanten Bereich. Anlass
war die zwischen Bund und Ländern geschlossene Vereinbarung über
die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der
Krankenanstaltenfinanzierung (Art. 15a B-VG) in deren Rahmen auch
eine Festlegung für ein besseres Schnittstellenmanagement und die
Sicherstellung und Weiterentwicklung der Dokumentation getroffen
wurde. Geplant ist eine einheitliche Diagnosencodierung in allen
Bereichen des Gesundheitswesens.
Wesentliche Ziele sind insbesondere eine möglichst hohe
Anwenderakzeptanz, die
Vernetzung der Datensätze der verschiedenen Anwender, die
Integrierbarkeit in eine elektronische Krankengeschichte.
Als möglichen Lösungsansatz präsentierte Herr Mag. Tinhofer ein Modell der Codierung bereits auf dem Weg der Diagnosenfindung mittels der sogenannten extended ICD-10. Hierbei werden die vorläufigen Beratungsergebnisse des Arztes als Jargonbegriffe codiert und zu Leitbegriffen zusammengefasst. Diese Leitbegriffe stehen dann für eine weitere Bearbeitung in der elektronischen Patientenakte und für die Codierung nach der ICD-10 zur Verfügung.