DIMDI - Dreiländertreffen, Wien, 12.9.2001 Protokoll


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Zweites Dreiländertreffen Deutschland, Schweiz, Österreich am 12. September 2001 in Wien

Protokoll und Zusammenfassung:

Am 12. September 2001 fand im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in Wien das zweite Treffen zum Informationsaustausch zwischen den deutschsprachigen Staaten Deutschland, Schweiz und Österreich über medizinische Klassifikationen statt.

Ziel der Veranstaltung war es, den in Bonn im Jahre 1999 begonnenen Informationsaustausch fortzusetzen und über die aktuelle Entwicklung in den drei Ländern zu berichten.

Ein Schwerpunktthema der diesjährigen Veranstaltung war dem Stand der Vorbereitungsarbeiten und den Perspektiven bei der Einführung der Australian Refined Diagnosis Related Groups (AR-DRGs) zur Patientenabrechnung in Deutschland gewidmet.

In der Begrüßung betonte Herr Mag. G. Embacher (BMSG) die Wichtigkeit eines regelmäßigen Informationsaustausches zwischen den beteiligten Ländern um gemeinsame Strategien zur Erreichung einer transparenten und effizienten Gesundheitsversorgung zu entwickeln.

Herr Mag. Embacher unterstrich dabei die Bedeutung der Medizinischen Dokumentation für Aussagen über die Epidemiologie und über den Finanzierungsbedarf im Gesundheitswesen.

Die in der Tagesordnung aufgeführten Vorträge werden weiter unten kurz beschrieben, die entsprechenden Unterlagen der Referenten können ebenfalls angesehen werden.

Resümee:

  • Die Diagnosendokumentation im stationären und ambulanten Bereich der einzelnen Länder sollte in enger Abstimmung mit DIMDI auf möglichst einheitlicher Basis erfolgen.
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  • Bei der Leistungsdokumentation zeichnet sich aufgrund unterschiedlicher Zielsetzungen und Anforderungen in den beteiligten Ländern derzeit keine Vereinheitlichung ab. Die derzeitigen Entwicklungen z.B. PCS werden beobachtet, für die Einführung eines gemeinsamen Prozedurenschlüssels wird aber noch kein Bedarf gesehen.
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  • Die Qualität der Dokumentation ist in hohem Maße vom Verwendungszweck abhängig. Die hohe Wertigkeit der Dokumentation im Bereich von Finanzierungsmodellen stellt entsprechende Anforderungen an die Sicherung einer hohen Dokumentationsqualität.
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  • Eine Intensivierung des Informationsaustausches wurde von allen Teilnehmern begrüßt. Das nächste Treffen soll im Oktober 2002 in der Schweiz im Rahmen einer zweitägigen Veranstaltung stattfinden.

Kurze Darstellung der auf der Tagung gehaltenen Vorträge: 

Dr. med. Martin Braun, Deutsche Krankenhausgesellschaft
AR-DRGs in Deutschland: Erwartungen, Probleme und Perspektiven aus der Sicht der Krankenhäuser (PDF, 191 kB)

Herr Dr. Braun berichtete über die Aufgaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft bei der Einführung der Australian Refined Diagnosis Related Groups (AR-DRGs) zur Patientenabrechnung in Deutschland. Vorrangig war dabei die Entwicklung einheitlicher deutscher Codierrichtlinien. Hierzu wurden die australischen Coding Standards übersetzt und an den deutschen Bedarf angepasst. Dabei wurden die Erläuterungen für die Clinical Coders entfernt und der deutsche Prozedurenschlüssel (OPS-301) eingearbeitet. In einem ersten Schritt wurden allgemeine Codierrichtlinien verfasst, die unter anderem Definitionen von Haupt- und Nebendiagnosen enthalten. Die speziellen Codierrichtlinien sind nach den Kapiteln der ICD-10 gegliedert, beziehen sich auf krankheitsspezifische Probleme und enthalten Ausnahmen von den allgemeinen Regeln. Weitere Aufgabenstellungen sind die Entwicklung von Groupern und Abrechnungsregeln. Als problematisch bezeichnete Herr Dr. Braun insbesondere die Abbildung der diversen Sonderbereiche und von Therapieformen mit extremen Preisspannen. Perspektiven bei der Einführung des DRG-Modells sind ein freiwilliger, butgetneutraler Einstieg ab 2003 mit nachfolgender Konvergenzphase ab 2005.

H.Theo Riegel, Verband der Angestellten-Krankenkassen
AR-DRGs in Deutschland: Erwartungen, Probleme und Perspektiven aus der Sicht der gesetzlichen Krankenversicherungen (PDF, 226 kB)

Herr Riegel erläuterte die Aufgaben und den Status des InEK (PDF, 110 kB) bei der DRG - Einführung aus Sicht der Krankenkassen und gab einen Überblick über die Ziele bei der Einführung des AR-DRG-Systems. Hervorzuheben sind eine erhöhte Transparenz der Leistungs- und Kostenstrukturen, Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung. Problematisch bei der Einführung erweisen sich vor allem die fehlende bundesdeutsche Datengrundlage zur Adaptierung der Relativgewichte und der enge zeitliche Rahmen bei der Einführung. Herr Riegel erläuterte die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten bei der Einführung des DRG-Systems und formulierte die Forderungen der Kostenträger: Vor allem das Festhalten am 100%-Ansatz zur Wahrung von Vergleichbarkeit und Transparenz, eine frühzeitige Kalkulationserhebung und Festlegung der Relativgewichte. Als notwendige Instrumente bezeichnete Herr Riegel unter anderem einen Krankenhausindividuellen Erlösausgleich sowie eine gezielte Änderung der Relativgewichte mengenanfälliger Fallgruppen. Zusätzlich müssen geregelte Prüf- und Sanktionsmechanismen geschaffen werden.

Dr. med. Michael Schopen, DIMDI
Anpassungen der Diagnosenverschlüsselung (ICD-10) an die Erfordernisse der AR-DRGs (PDF, 210 kB)

Herr Dr. Schopen gab eine Übersicht über die Arbeit des DIMDI bei der Entwicklung eines für das AR-DRG-System geeigneten Diagnosenschlüssels. Als Basis diente dabei die 1st Edition der ICD-10 Australian Modification Vol. 1 als Codiergrundlage des in Deutschland eingeführten Systems. Die zahlreichen Abweichungen der australischen ICD-10 Version betreffen vor allem zahlreiche Erweiterungen an der 5. Stelle in den Kapiteln XIII und XIX aber auch zusätzlich eingeführte Dreisteller. Diese wurden für die ICD-10-SGB-V Version 2.0 weitgehend übernommen, das Kapitel XXI wurde aus Datenschutzgründen überarbeitet.

Im Bereich der ambulanten Versorgung soll die ICD-10-SGBV 1.3 zunächst beibehalten werden. Zur besseren Handhabung des gleichzeitigen Einsatzes zweier Diagnosenschlüssel wurden Hilfsmittel wie die ICD-10 Metadaten und Überleitungstabellen zur Verfügung gestellt. Für 2002 sollen die ICD-10 Anwendungen vereinheitlicht und Inkonsistenzen beseitigt werden, bei möglichst geringen Eingriffen in die Klassifikation. Die Bereitstellung der neuen Version soll zum 1.7.2002 erfolgen und ab 1.1.2003 eingesetzt werden.

Dr. med. Birgit Krause, DIMDI
Anpassungen der Prozedurenverschlüsselung (OPS-301) an die Erfordernisse der AR-DRGs (PDF, 158 kB)

Frau Dr. Krause berichtete über die OPS-301 Revisionen. Wesentliche Unterschiede der ICD-10-AM und des OPS-301 sind der starke Diagnosenbezug der australischen Klassifikation, die unterschiedliche Differenziertheit der beiden Kataloge, sowie die Tatsache, dass die ICD-10-AM Bereiche enthält, die im OPS-301 nicht vorkommen, wie etwa die Strahlen- und Chemotherapie. Bei der Revision im Jahr 2000 wurden unter der Annahme der kompletten Übernahme aller australischen DRGs zunächst jene Codes der ICD-10-AM erfasst, die zu einer DRG führen und im OPS-301 nicht vorhanden waren. Diese Codes wurden unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Fachgesellschaften in die bestehende Systematik integriert. Bei der Revision 2001 wurden Fehler und Inkonsistenzen der Version 2.0 beseitigt, Hinweise für die Anwender aufgenommen, Schlüsselnummern zusammengefasst und gestrichen sowie neue aufgenommen. Für die Zukunft sollen in der AG-OPS des KKG Kriterien für künftige OPS-Revisionen erarbeitet werden. Weiters ist an eine enge Zusammenarbeit mit dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und der Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung gedacht, sowie an die Entwicklung eines Kern-OPS für Abrechnungszwecke und eines erweiterten OPS für die Basisdokumentation.

Herr Dr. med. Bernd Graubner, Zentralinstitut der kassenärztlichen Vereinigung (ZI)
Der Einsatz der ICD-10 in der ambulanten Gesundheitsversorgung in Deutschland ? Erfahrungen und Weiterentwicklung

Herr Dr. Graubner gab einen Überblick über die Diagnosencodierung nach der ICD-10 in der ambulanten Versorgung in Deutschland. Für die einfachere Verwendung im ambulanten Bereich wurde eine Teilmenge der ICD-10-SGBV Version 1.3, der sogenannte Minimalstandard definiert und Qualifier zur Seitenlokalisation und zur Diagnosensicherheit eingeführt. In einer Pilotstudie des Zentralinstituts wurden die Verschlüsselungstiefe und die Qualifier von den Ärzten überwiegend positiv beurteilt. Diese ICD-10 Version ist seit 1.1.2000 im ambulanten Bereich im Einsatz, während im Zuge der DRG-Einführung für den stationären Bereich die Version 2.0 der ICD-10-SGB-V eingeführt wurde.

Für die Zukunft sollte wieder eine einheitliche ICD-10 Version für beide Bereiche eingeführt werden, die auch die Qualifier beinhaltet, sowie eine vereinfachte Möglichkeit der Doppelcodierung. Wesentliches Ziel sei eine möglichst einfache Handhabung durch den codierenden Arzt. Als Beispiel für die Verwendungsmöglichkeit der codierten Daten stellte Herr Dr. Graubner das ADT-Panel des ZI vor: Ein Arzt-Patienten-Panel welches auf anonymisierter Basis je Patient Diagnosen, Alter, Geschlecht, Arzt/ Praxiskontakte sowie ärztliche Leistungen beinhaltet. Grundlage sind die Diagnosen- und Leistungsdaten einer Praxisstichprobe von 450 Praxen. Durch die Übermittlung der ICD-10 Diagnosen an das ZI stehen nun die Daten aller Praxen im Bundesgebiet für Auswertungen zur Verfügung.

Frau Dr. Judith C. Wagner, H+ die Spitäler der Schweiz
Auswahlkriterien für Patient Classifikation Systems in der Schweiz (PDF, 292 kB)

Frau Dr. Wagner präsentierte den Bericht der Arbeitsgruppe "Fallgruppierungssysteme und Spitalsfinanzierung in der Schweiz". Ziele waren die Entwicklung von Kriterien für eine neutrale Evaluation von Fallgruppierungssystemen unter Berücksichtigung der Interessen der Kantone. Frau Dr. Wagner betonte, dass es dabei um die adäquate Gruppierung von Fällen und nicht um Fallpauschalen ging. Hervorzuhebende Kriterien waren die Nachvollziehbarkeit der Gruppierung im Sinne von Transparenz und Manipulationsresistenz des Systems sowie die Berücksichtigung des Schweregrades, von Multimorbidität und Komplikationen und nicht zuletzt auch der pflegerischen Leistungen. Dabei sollte im Zweifelsfall die klinische Homogenität Priorität vor der Kostenhomogenität haben. Auch die Anwenderfreundlichkeit und Akzeptanz das Systems sollte berücksichtigt werden. Die weiteren Schritte nach Festlegung der Kriterien sind die Evaluation der verschiedenen Fallgruppierungssysteme anhand des Kriterienkataloges und ein Vergleich mit konkreten Spitalsdaten sowie die Erarbeitung von Kriterien für die Pauschalierung.
Darüber hinaus informierte Frau Dr. Wagner über die "Codierung nach ICD-10 und CHOP in Schweizer Spitälern (PDF, 251 kB)".

Herr Dr. Thomas Spuhler, Bundesamt für Statistik, Schweiz
Medizinische Klassifikationen in der amtlichen Gesundheitsstatistik der Schweiz (PDF, 220 kB)

Herr Dr. Spuhler berichtete über die in der Schweiz verwendeten Klassifikationen im Gesundheitswesen und verwies auf die lange Tradition der Schweiz in diesem Bereich. Im Bereich der Diagnosencodierung ist die ICD-10 für die Todesursachenstatistik seit 1995 und für die Krankenhausstatistik seit 1998 bundeseinheitlich in Verwendung. Die Prozedurenklassifikation für die Krankenhausstatistik erfolgt seit 1998 mittels der CH-OP (ICD-9-CM-Vol.3). Für die Zukunft ist auch an die Einführung einer ärztlichen Tarifnomenklatur (TARMED) gedacht. Besonders hervorzuheben ist der Bereich der Pflegedokumentation. Hier ist in den Kantonen der Schweiz eine Vielzahl unterschiedlicher Klassifikationssysteme in Gebrauch. Ziel des Projekts "Nursing Data" ist die Entwicklung nationaler Referenzklassifikationen für Pflegephänomene und pflegerische Interventionen auf Basis der ICNP. Weitere Herausforderungen für die Zukunft sind die Zukunft der Prozedurenverschlüsselung sowie die Einführung einer bundeseinheitlichen ärztlichen Tarifnomenklatur.

Herr Mag. Robert Schneider und Herr Dr. Andreas Egger, BMSG
Entwicklung der Dokumentation und der LKF auf Grund der Art. 15a Vereinbarung (PDF, 249 kB)

Herr Mag. Schneider berichtete über die in der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG festgelegten Ziele und deren Umsetzung im LKF-System. Wesentliche Ziele sind unter anderem eine höhere Kosten- und Leistungstransparenz, die Eindämmung der Kostensteigerungsraten sowie eine Verkürzung der Belagsdauer. Anhand von Schaubildern einiger Kennzahlen (Kosten, Belagstage, Belagsdauer) erläuterte Herr Mag. Schneider die bisherigen Entwicklungen seit der Einführung des LKF-Systems 1997.

Herr Dr. Egger gab einen zusammenfassenden Überblick über die Dokumentation und das LKF-Modell für 2002. Für die Chemotherapien wurden eigene Leistungspositionen eingeführt, die additive Bepunktung der Intensiveinheiten wurde vereinfacht und Abrechnungsmodelle für einige Sonderbereiche (z.B.: Akutgeriatrie/Remobilisation, Palliativmedizin) eingeführt. Als wichtige Ziele für die Zukunft bezeichnete Herr Dr. Egger die Integration spezieller Funktions- und Leistungsbereiche wie Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie, sowie die Einführung einer einheitlichen Diagnosendokumentation im ambulanten und stationären Bereich.

Frau Mag. Jeanette Klimont, Statistik Austria
Dokumentation im Gesundheitswesen aus Sicht der Statistik Austria (PDF, 3,7 MB)

Frau Mag. Klimont gab einen zusammenfassenden Überblick über die Arbeit der Statistik Austria. Dazu zählen die Herausgabe des Jahrbuches der Gesundheitsstatistik, Stichprobenerhebungen zum Thema Gesundheit und die Mitarbeit in Arbeitsgruppen der Eurostat. Die Todesursachenstatistik erfasst alle Personen mit Wohnsitz und Sterbeort in Österreich. Als Datenbasis dienen die Todesanzeigen der Standesämter. Die Daten werden an internationale Organisationen wie die WHO, EUROSTAT und die OECD weitergeleitet. Die Einführung der ICD-10 ist für das Jahr 2002 vorgesehen. Im österreichischen Krebsregister werden Daten zur Lokalisation und Histologie derzeit noch auf Basis der ICD-9 bzw. ICD-O (ICD-Onkologie) Version 1 erfasst und auf Basis der ICD-10 und ICD-O Version 2 an die IARC weitergeleitet. Eine Umstellung der Datenerhebung auf ICD-10 und ICD-O Version 2 ist für das Jahr 2002 geplant. Die Spitalsentlassungsstatistik besteht aus einer Diagnosenstatistik (seit 2001 ICD-10) und einer Leistungsstatistik, seit 1997 auf Basis des vom BMSG herausgegebenen Leistungskataloges. An die OECD werden die Operationen auf Basis der ICD-9 CM weitergeleitet.

Mag. Heinrich Tinhofer, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Diagnosendokumentation in der österreichischen Sozialversicherung: Anwendungen, Nutzen, Kritik, Ziele einer Diagnosencodierung im ambulanten Versorgungsbereich (PDF, 524 kB)

Herr Mag. Tinhofer berichtete über die Aufgabenstellung bei der Einführung einer Diagnosencodierung im ambulanten Bereich. Anlass war die zwischen Bund und Ländern geschlossene Vereinbarung über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung (Art. 15a B-VG) in deren Rahmen auch eine Festlegung für ein besseres Schnittstellenmanagement und die Sicherstellung und Weiterentwicklung der Dokumentation getroffen wurde. Geplant ist eine einheitliche Diagnosencodierung in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Wesentliche Ziele sind insbesondere eine möglichst hohe Anwenderakzeptanz, die Vernetzung der Datensätze der verschiedenen Anwender, die Integrierbarkeit in eine elektronische Krankengeschichte.

Als möglichen Lösungsansatz präsentierte Herr Mag. Tinhofer ein Modell der Codierung bereits auf dem Weg der Diagnosenfindung mittels der sogenannten extended ICD-10. Hierbei werden die vorläufigen Beratungsergebnisse des Arztes als Jargonbegriffe codiert und zu Leitbegriffen zusammengefasst. Diese Leitbegriffe stehen dann für eine weitere Bearbeitung in der elektronischen Patientenakte und für die Codierung nach der ICD-10 zur Verfügung.