Die folgenden Stichpunkte zur Entwicklungsgeschichte der ICD stammen im Wesentlichen aus der "Einführung in das Internationale Verzeichnis der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen" im Band 1 des Handbuchs der ICD-7; dort findet sich eine detaillierte Beschreibung der Anfänge der Klassifikation von Krankheiten. Viele der dort genannten Details sind auch in der "Geschichte der Entwicklung der ICD" enthalten, die als Kap. 6 Teil von Band 2 (Regelwerk) des Handbuchs zur ICD-10-WHO Version 2004 ist.
In diesen Dokumenten zu den ersten Revisionen ist statt von "Kodes" und "Kodieren" die Rede von "Positionsnummern" und "Signieren". Machen Sie sich zum besseren Verständnis auch die unterschiedliche Zielsetzung von Nomenklaturen und Klassifikationen klar. Eine nicht amtliche Übersicht über die Revisionen der englischsprachigen Fassung ermöglicht einen Vergleich der Strukturen.
Erste systematische Einteilungen der Krankheiten in Klassen gibt es bereits im 18. Jahrhundert:
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts ist Cullen’s Synopsis Nosologiae Methodicae die am meisten benutzte Klassifikation; seit ihrer Veröffentlichung wurde sie aber weder dem medizinischen Fortschritt entsprechend erweitert noch schien sie für statistische Zwecke geeignet.
1593 werden in England erstmalig Aufzeichnungen über Taufen und Beerdigungen gemacht; bis 1837 werden die London Bills of Mortality geführt, das sind Statistiken über Todesfälle durch Pest. 1836 werden sie durch die Registrar General's returns des Births and Deaths Registrations Act ersetzt. 1837 wird das Statistische Amt für England und Wales errichtet.
Die Geschichte der ICD ist gekennzeichnet durch eine Abfolge von Revisionskonferenzen, die von 1 bis 10 durchnummeriert sind. Dabei ist zu beachten, dass sich die Revisionskonferenzen 1 bis 5 auf das Todesursachenverzeichnis ILCD, die Konferenzen 6 bis 10 auf die Klassifikation ICD beziehen.
Bis zur 4. Revisionskonferenz des Internationalen Todesursachenverzeichnisses (International List of Causes of Death ILCD) werden Krankheitenverzeichnisse und Todesursachenverzeichnisse als grundsätzlich verschieden und voneinander völlig unabhängig betrachtet:
Ein Umdenken setzt ein mit der 5. Revisionskonferenz und dem "United States Commitee on Joint Causes of Death", einem Ausschuss, der nach der 5. Revisionskonferenz 1945 einberufen wird. Er soll sich mit dem Problem der sog. konkurrierenden Todesursachen befassen, also mit der Frage, wie bei Angabe mehrerer Todesursachen im Totenschein die Haupttodesursache ausgewählt werden soll. Der Ausschuss erkennt, dass Todesursachen- und Krankheitenverzeichnisse nicht nur – wie von der 5. Revisionskonferenz empfohlen – vergleichbar sein sollten, sondern dass es ein gemeinsames Verzeichnis für Krankheiten und Todesursachen geben sollte.
Auf der 6. Revisionskonferenz wird schließlich die Internationale Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems ICD) verabschiedet.
Die Statistikpioniere Farr und d’Espine treffen sich auf dem Ersten Internationalen Statistischen Kongress in Brüssel. Der Kongress verabschiedet eine Resolution über die dringende Notwendigkeit einer einheitlichen, internationalen Nomenklatur der Todesursachen. Farr und d’Espine werden mit der Erarbeitung beauftragt.
Farr und d’Espine legen zwei verschiedene
Todesursachenverzeichnisse vor.
Farrs System weist 5 Krankheitsgruppen auf: epidemische
Krankheiten, konstitutionelle (allgemeine) Krankheiten,
lokalisierte Krankheiten, deren Anordnung sich nach dem
anatomischen Sitz des Prozesses richtet, Entwicklungskrankheiten
und Krankheitszustände durch Gewalteinwirkungen.
D’Espine ordnet die Krankheiten nach der Natur des
Krankheitsprozesses: gichtisch, mit Herpes einhergehend, durch das
Blut hervorgerufen usw.
Der Kongress beschließt als Kompromiss zwischen den
Auffassungen von Farr und d’Espine ein Verzeichnis mit 139
Krankheitsgruppen.
Das 1855 verabschiedete Kompromiss-System wird "sur le modèle de celle de W. Farr", also entsprechend den Vorschlägen von Farr neu herausgegeben; Hauptprinzip ist jetzt die Einteilung nach Lokalisation. 1874, 1880 und 1886 wird es weiter verbessert. Obwohl nie allgemein anerkannt, wird es die Grundlage des Internationalen Todesursachenverzeichnisses.
Das Internationale Statistische Institut (Nachfolger des Internationalen Statistischen Kongresses) beauftragt auf seiner Tagung in Wien einen Ausschuss unter der Leitung von Bertillon mit der Aufstellung eines systematischen Todesursachenverzeichnisses.
Auf der Tagung des Internationalen Statistischen Instituts in Chicago stellt Bertillon seine Klassifikation vor. Sie beruht auf dem Todesursachenverzeichnis der Stadt Paris, das seit 1885 eine Synthese der englischen, deutschen und schweizerischen Systeme war. Als Grundlage diente das Farr’sche Prinzip der Unterscheidung zwischen Allgemeinkrankheiten und lokalisierten Organerkrankungen. Bertillon nahm drei Verzeichnisse auf: eine abgekürzte Klassifikation mit 44, eine mit 99 und eine dritte mit 161 Positions- bzw. Schlüsselnummern. Diese Bertillon’sche Klassifikation der Todesursachen (BCCD) findet als International List of Causes of Death (ILCD)allgemeine Anerkennung. Sie wird in sämtlichen statistischen Ämtern Nordamerikas eingeführt.
Auf der Tagung des Internationalen Statistischen Instituts in Oslo wird die Bertillon’sche Klassifikation den statistischen Ämtern in Europa dringend zur Anwendung empfohlen und es wird beschlossen, alle 10 Jahre eine Revisionskonferenz zur Überprüfung und Verbesserung abzuhalten.
Die 1. Internationale Konferenz zur Überarbeitung erklärt ein ausführliches Verzeichnis mit 179 und ein kurzes mit 35 Positions- bzw. Schlüsselnummern für verbindlich.
Der Völkerbund wird gegründet und ernennt einen statistischen Fachausschuss, der sich u.a. mit der Klassifizierung von Krankheiten und Todesursachen beschäftigen soll.
Nachfolger von Bertillon im Internationalen Statistischen Institut wird M. Huber. Er bringt eine Entschließung ein, bei der Überarbeitung des Todesursachenverzeichnisses mit anderen internationalen Gremien zusammenzuarbeiten. Zur Bündelung der Arbeiten des Internationalen Statistischen Instituts einerseits und des statistischen Fachausschuss des Völkerbundes andererseits wird ein paritätisch besetzter internationaler Ausschuss mit dem Namen "Mixed Commission" geschaffen. Dieser Ausschuss entwirft auch die Verbesserungsvorschläge für die 4. und 5. Revisionskonferenz.
Die Gesundheitsorganisation des Völkerbundes gibt 1928 eine Monografie von Dr. E. Roesle heraus, dem Leiter der Gesundheitsstatistik in der obersten deutschen Gesundheitsbehörde und Mitglied des statistischen Fachausschusses. Roesle beschreibt hier die Erweiterungen der Gruppen im Todesursachenverzeichnis von 1920 (3. Revision), die notwendig werden, sollte das Verzeichnis auch zur Morbiditätsstatistik benutzt werden.
Auf der 1., 2. und 4. Revisionskonferenz zum Bertillon’schen Todesursachenverzeichnis wird mit dem Todesursachenverzeichnis ein parallel gehendes statistisches Krankheitenverzeichnis angenommen. Diese Versuche einer internationalen Klassifizierung der Krankheiten werden aber nicht allgemein eingeführt, da es sich nur um begrenzte Erweiterungen des Todesursachenverzeichnisses handelte.
Auf der 5. Revisionskonferenz werden drei Todesursachenverzeichnisse angenommen, ein ausführliches mit 200, ein mittleres mit 87 und ein kurzes mit 44 Positionsnummern.
Kanadische Delegierte legen eine modifizierte Fassung eines Krankheitenverzeichnisses vor, das 1936 vom kanadischen Gesundheitsministerium veröffentlicht worden war; es entspricht in seiner Einteilung dem Internationalen Todesursachenverzeichnis von 1929. Sie schlagen dieses Verzeichnis als Grundlage für ein Internationales Krankheitenverzeichnis vor, ohne dass es jedoch zu einer Diskussion der Vorlage kommt.
Allerdings betont die Konferenz in einer Resolution die Bedeutung einer Klassifikation der Krankheiten, die dem Verzeichnis der Todesursachen entspricht, und empfiehlt, dass das Internationale Statistische Institut und der Völkerbund, vertreten durch die Mixed Commission, in Zusammenarbeit mit interessierten Organisationen und Fachleuten ein internationales Krankheitenverzeichnis entwerfen. Für die Zwischenzeit empfiehlt die Konferenz, die verwendeten nationalen Krankheitenverzeichnisse so weit wie möglich mit dem ausführlichen Internationalen Verzeichnis der Todesursachen in Übereinstimmung zu bringen.
Eine weitere Resolution betriff das Problem der Auswahl der Haupttodesursache, wenn im Totenschein mehrere in Zusammenhang stehende Ursachen ("joint causes of death") angegeben sind. An diesem Problem wird vor allem von den Vereinigten Staaten schon lange gearbeitet, ohne dass bisher eine Lösung gefunden werden konnte; hier empfiehlt die Konferenz der amerikanischen Regierung die Bildung eines Unterausschusses zur Frage der konkurrierenden Todesursachen.
Auf der Basis der Resolution der 5. Revisionskonferenz wird der Ausschuss "United States Commitee on Joint Causes of Death" einberufen, der sich mit dem Problem der sog. konkurrierenden Todesursachen befassen soll. Außer der amerikanischen Regierung sind auch Vertreter der Regierungen von Kanada und des Vereinigten Königreiches von England sowie Vertreter der Gesundheitsabteilung des Völkerbundes im Ausschuss vertreten.
Dieser Ausschuss erkennt, dass das Problem der konkurrierenden Todesursachen eng mit Todesursachenverzeichnissen (tödliche Krankheiten) einerseits und Krankheitenverzeichnissen (Krankheiten, die nicht zum Tode führen) andererseits zusammenhängt. Todesursachen- und Krankheitenverzeichnisse sollten daher nicht nur – wie von der 5. Revisionskonferenz empfohlen – vergleichbar sein, sondern möglichst in einem Verzeichnis zusammengefasst werden. Ein einziges Verzeichnis würde darüber hinaus das Klassifizieren erheblich erleichtern und wegen der gemeinsamen Basis zu einer Vergleichbarkeit von Morbiditäts- und Mortalitätsstatistiken führen. Ein Unterausschuss legt einen Entwurf für eine Statistische Klassifikation von Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen vor, der nach Feldversuchen in modifizierter Form vom Commitee on Joint Causes of Death angenommen wird.
Der Interimsausschuss der Weltgesundheitsorganisation WHO (die WHO wird erst 1948 gegründet) wird beauftragt mit der Durchführung der 6. Revisionskonferenz für das Internationalen Verzeichnisses der Todesursachen und der Aufstellung eines Internationalen Verzeichnisses der Krankheitsursachen. Hierzu wird der "Sachverständigenausschuss zur Herausgabe der 6. Revision des Internationalen Verzeichnisses der Krankheiten und Todesursachen" eingesetzt.
Dieser Sachverständigenausschuss erstellt auf der Basis des Entwurfs des "United States Commitee on Joint Causes of Death" eine Internationale Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen sowie ein zugehöriges alphabetisches Verzeichnis aller in der Klassifikation enthaltenen Krankheitsbezeichnungen.
Die vom Sachverständigenausschuss erarbeitete Internationale Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen wird von der Konferenz angenommen: Die ICD-6 der WHO ist geboren. Außerdem empfiehlt die Konferenz ein umfangreiches Programm zur internationalen Zusammenarbeit hinsichtlich der Bevölkerungs- und Gesundheitsstatistik. Dies führt zur Bildung von nationalen Ausschüssen für Bevölkerungs- und Gesundheitsstatistik und internationaler Zusammenarbeit unter der Koordination des WHO-Sachverständigenausschusses für Gesundheitsstatistik.
1951 wird auf Empfehlung des WHO-Sachverständigenausschusses für Gesundheitsstatistik im General Register Office von England und Wales das WHO-Zentrum für Klassifizierung von Krankheiten eingerichtet. Es fördert den Einsatz der ICD-6 und unterstützt die Anwender durch Korrespondenz und Broschüren, z.B. durch ein "Addendum", eine Ergänzung zur ICD-6 mit "Zusätzlichen Erläuterungen und Anweisungen für die Signierung der Todesursachen". Außerdem unterstützt das Zentrum die Vorbereitungen für die 7. Revisionskonferenz, die 1955 stattfinden und sich auf die Beseitigung von Fehlern und Unvollständigkeiten beschränken soll.
Die 7. Revison beschränkt sich auf unbedingt nötige Änderungen und auf die Berichtigung von Irrtümern und Widersprüchen. Die Struktur der ICD-7 entspricht der der ICD-6, Anzahl und Aufbau der veröffentlichten Verzeichnisse (VAS, DAS, Listen A, B und C, Alphabetisches Verzeichnis) sind identisch.
Die 8. Revision ist etwas durchgreifender als die 7. Revision, lässt aber die Grundstruktur und das allgemeine Prinzip der Klassifikation eher nach Ätiologie unangetastet. Es werden mit der ICD-8 zwei neue Sonderverzeichnisse verabschiedet, Liste D mit 300 Ursachen zur Tabellierung von Krankenhausmorbidität und Liste C mit 100 Ursachen zur Tabellierung von perinataler Morbidität und Mortalität.
Die ICD-9 enthält bei gleichbleibender Grundstruktur zahlreiche neue Details auf der Ebene der vierstelligen Untergruppen/Subkategorien, an verschiedenen Stellen werden fünfstellige Subkategorien ermöglicht. Zusätzlich wird das sog. Kreuz-Stern-System eingeführt, das die Klassifikation der Manifestation einer Erkrankung in einem bestimmten Organsystem zusammen mit der zugrunde liegenden Allgemeinerkrankung im Sinne einer Doppelklassifikation erlaubt. Außerdem werden die 5 Sonderverzeichnisse der ICD-8 ersetzt durch 3 neue Sonderverzeichnisse: eine Grundsystematik, eine sehr kurze Todesursachenliste und eine sehr kurze Krankheitenliste. Zur ICD-9 gehören zwei gesonderte Systematiken, die E-Klassifikation (Äußere Ursachen von Verletzungen und Vergiftungen) und die V-Klassifikation (Faktoren, die den Gesundheitszustand und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten beeinflussen).
Die 10. Revision ist gegenüber der ICD-9 wesentlich erweitert worden. Die Zusatzklassifikationen E und V der ICD-9 wurden integriert. Die bisher rein numerische Verschlüsslung wurde durch eine alphanumerische Verschlüsselung ersetzt, die Erweiterungen zulässt.