DIMDI - Bekanntmachung des BMGS zur ICD-10-GM Version 2006 vom 26. 10. 2005


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ICD-10-GM 2006 - Bekanntmachung im Bundesanzeiger 

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Bekanntmachung gemäß §§ 295 und 301
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
zur Anwendung des Diagnosenschlüssels

Vom 26. Oktober 2005

Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 tritt der Diagnosenschlüssel (ICD-10-GM) in den vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen maschinenlesbaren oder daraus erstellten gedruckten Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Diagnosen nach den §§ 295 und 301 SGB V in der Version 2006 in Kraft. Die Bekanntmachung zur Anwendung des Diagnosenschlüssels vom 21. Oktober 2004 (BAnz. S. 22 574) tritt am 31. Dezember 2005  außer Kraft.

Für die Anwendung der ICD-10-GM wird Folgendes bestimmt:

  1. Zur Spezifizierung der Diagnosenangaben für die Seitenlokalisation darf eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen angegeben werden:
    • R für rechts
    • L für links
    • B für beidseitig.
  2. Schlüsselnummern, die mit "*" oder "!" gekennzeichnet sind, dürfen ausschließlich als Sekundärkodes, d.h. zusätzlich zu einer Schlüsselnummer, verwendet werden. Sie sind nur dann anzugeben, soweit dies als notwendige Ergänzung oder Spezifizierung der Diagnose sowie für Zwecke der Abrechnung erforderlich ist.

Für die Anwendung der ICD-10-GM nach § 295 SGB V wird zusätzlich Folgendes bestimmt:

  1. Zur Angabe der Diagnosensicherheit ist eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen anzugeben (obligatorische Anwendung):
    • A für eine ausgeschlossene Diagnose
    • V für eine Verdachtsdiagnose
    • Z für einen (symptomlosen) Zustand nach der betreffenden Diagnose
    • G für eine gesicherte Diagnose.
  2. Für die hausärztliche Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes ist die Angabe der vierstelligen Schlüsselnummer ausreichend.

Bonn, den 26. Oktober 2005
213 - 43548 - 5

Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung
Im Auftrag
Franz Knieps

Quellenangaben
ISSN 0344-7634
Bundesanzeiger-Jahrgang 57
Bundesanzeiger-Nr. 212
Bundesanzeiger-Seite 15834
Erscheinungsdatum Ausgegeben am Donnerstag, den 10. November 2005
Datum der Bekanntmachung   2005-10-26
Institution Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS)