Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Ein modernes Gesundheitssystem wie das deutsche ist gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Kooperation und kommunikativer Vernetzung auf funktionaler, sektoraler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Zur Sicherstellung der Kommunikation zwischen verschiedenen Bereichen sind gemeinsame Sprachen, d.h. standardisierte Terminologien/terminologische Standards erforderlich. Diese müssen nicht nur in der Mensch-zu-Mensch-Kommunikation unmissverständlich sein, sondern auch dann, wenn in der Kommunikationskette elektronische Systeme zwischengeschaltet sind.
Patientendokumentationen im Krankenhaus oder beim niedergelassenen Arzt dienen der Therapiedokumentation und -optimierung, sie sind arztindividuell und behandlungsorientiert und daher in einer variationsreichen und äußerst detaillierten medizinische Fachsprache verfasst.
Die ICD-10-GM ist eine Diagnosenklassifikation mit parallel geführten maschinenlesbaren Kodes. Sie dient in erster Linie der Verschlüsselung für Abrechnung und Statistik; an diesen Zwecken orientieren sich Bildung, Bezeichnung und Umfang der einzelnen Klassen.
Durch die Anwendung der ICD-10-GM auf die dokumentierten Krankheitsbezeichnungen werden deren Inhalte verallgemeinert und die Sprache auf verbindliche, eindeutige Vorzugsbezeichnungen reduziert; den Klartextbezeichnungen wird ein eindeutiger, maschinenlesbarer Schlüssel/Kode zugeordnet. Durch verbindliche bereichsspezifische Kodierrichtlinien wird eine bundesweit einheitliche Anwendung sichergestellt.
ICD-10-GM-kodierte Diagnosen steuern umfangreiche Finanzströme:
Die ICD-10-GM-kodierten Diagnosen auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steuern individuelle Krankengeldzahlungen und fließen in die Berichterstattung des Bundes ein. Auch bei der Angabe der Fallzahlen für Hauptdiagnosen und für Kompetenzdiagnosen in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser wird auf ICD-10-GM-kodierte Diagnosen zurückgegriffen: