DIMDI medizinwissen, Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information

Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)


Seitentitel: DIMDI - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und KG8-Statistik
Webadresse,URL: http://www.dimdi.de/de/klassi/icd-10-gm/anwendung/zweck/au-bescheinigung/index.htm

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und KG8-Statistik

Vertragsärzte sind verpflichtet, auf den für die Krankenkasse bestimmten Durchschlägen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die Diagnosen nach ICD-10-GM zu verschlüsseln.

AU-Diagnose zur Prüfung des Anspruchs auf Krankengeld

Die für die AU ursächliche Diagnose müssen die Krankenkassen wissen, um für den Versicherten den Anspruch auf Krankengeld zu prüfen:

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, hat er Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Erkrankt ein Arbeitnehmer z.B. innerhalb von 6 Monaten nach Ende der ersten AU erneut an derselben Krankheit, bekommt er Lohnfortzahlung für beide Krankheitsfälle zusammen nur bis zu insgesamt 6 Wochen. Danach hat er bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld.

KG8-Statistik: AU-Fälle und -Tage nach Krankheitsarten

Die ICD-kodierten AU-Diagnosen sind auch die Grundlage für die beim BMG geführte Jahresstatistik KG8 über AU-Fälle und -Tage nach Krankheitsarten von GKV-Versicherten. Informationen über diese Statistik erhalten Sie  bei der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Information zur KG8-Statistik

Diagnosen entschlüsseln

Wenn Sie wissen möchten, was ein Kode auf einer AU-Bescheinigung bedeutet, können Sie diesen Kode in der Diagnosenklassifikation ICD-10-GM recherchieren; die jeweils aktuelle Fassung finden Sie hier:

Kode-Suche in der ICD-10-GM