Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum OPS.
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Als knöcherner Defekt gilt jede angeborene und/oder krankheitsbedingt, traumatisch, postoperativ/posttraumatisch entstandene Lücke in der Kontinuität eines Knochens im Vergleich zu einem anatomisch altersentsprechend normalen Knochen, die ausgeglichen und/oder überbrückt werden muss. Das geschieht, um eine normale längen-, winkel- und achsengerechte Wiederherstellung des Knochens - und damit der Gelenkfunktion - so genau wie möglich zu gewährleisten.
Dies kann z.B. vorkommen bei:
Kein knöcherner Defekt im o.g. Sinne liegt vor bei:
Wenn z.B. bei einem knöchernen Defekt im Pfannenbereich eine Standardpfanne und ein modularer Schaft implantiert werden, ist die Voraussetzung für den OPS-Kode 5-829.d nicht erfüllt. Der knöcherne Defekt muss immer an der knöchernen Struktur lokalisiert sein, an der der modulare Teil der Prothese implantiert wird.
Auch bei der Implantation von patientenindividuell angefertigten Implantaten muss ein knöcherner Defekt (siehe Absatz 1) oder eine angeborene oder erworbene Deformität vorliegen (z.B. Deformierungen bei Osteogenesis imperfecta). Das alleinige Vorhandensein einer Arthrose gilt nicht als erworbene Deformität im o.g. Sinne.
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