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Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS)
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Welche Zusatzkennzeichen gibt es in ICD-10-GM und OPS und wie werden sie angewendet? (FAQ Nr. 0009)
seit Version 2006
Es gibt Zusatzkennzeichen für die Seitigkeit und für die
Diagnosesicherheit.
Zusatzkennzeichen für die Seitigkeit:
R (Rechts) , L (Links) und B (Beidseitig)
- Ist die Angabe dieser Zusatzkennzeichen bei Diagnosen
(ICD-10) und Prozeduren (OPS) obligatorisch oder
freiwillig?
Zur Spezifizierung von Diagnoseangaben ( ICD-10) dürfen die
Zusatzkennzeichen für die Seitigkeit (R, L oder B) angegeben
werden, d.h. die Angabe ist freiwillig; dies gilt für die
stationäre und die ambulante Versorgung.
Bei Operationen und Prozeduren ( OPS ) an paarigen Organen
oder Körperteilen müssen die Zusatzkennzeichen für die Seitigkeit
(R, L oder B) angeben werden, d.h. die Angabe ist obligatorisch;
dies gilt ebenfalls für die stationäre und - ab dem 01.07.2006 -
auch für die ambulante Versorgung. Die Schlüsselnummern des OPS,
bei denen ein Zusatzkennzeichen angegeben werden muss, sind
gekennzeichnet, in den Druckausgaben des OPS i.d.R. mit einem
Doppelpfeil.
- Wie werden diese Zusatzkennzeichen in den Softwareprogrammen der Kliniken
und Praxen angegeben?
Die Partner der Selbstverwaltung regeln in entsprechenden
Vereinbarungen zur Datenübermittlung, wie und wo die
Zusatzkennzeichen in den Softwareprogrammen der Kliniken
und Praxen angegeben werden müssen. Die technische Umsetzung der
getroffenen Vereinbarungen erfolgt durch die Softwarehersteller für
Krankenhaus- und Praxis-Informationssysteme und kann daher bei
verschiedenen Systemen unterschiedlich gehandhabt werden. Generell
gilt aus klassifikatorischer Sicht, dass Zusatzkennzeichen nicht
Bestandteil eines ICD- oder OPS-Kodes sind und somit auch nicht als
eine zusätzliche Stelle eines Kodes bezeichnet werden können. D.h.,
ein vierstelliger Kode wird durch die Angabe eines
Zusatzkennzeichens nicht zu einem fünfstelligen Kode.
Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit:
A (Ausgeschlossene Diagnose) , G (Gesicherte Diagnose) , V (Verdachtsdiagnose) und Z ((symptomloser) Zustand nach der
betreffenden Diagnose)
- Ist die Angabe dieser Zusatzkennzeichen bei Diagnosen
(ICD-10) obligatorisch oder freiwillig?
In der ambulanten Versorgung müssen die Zusatzkennzeichen
für die Diagnosesicherheit (A, G, V oder Z) angegeben werden, d.h.
die Angabe ist obligatorisch.
In der stationären Versorgung sind die Zusatzkennzeichen für
die Diagnosesicherheit verboten.
- Wie werden diese Zusatzkennzeichen in den
Softwareprogrammen der Kliniken und Praxen angegeben?
Die Partner der Selbstverwaltung regeln in entsprechenden
Vereinbarungen zur Datenübermittlung, wie und wo die
Zusatzkennzeichen in den Softwareprogrammen der Praxen
angegeben werden müssen. Die technische Umsetzung der getroffenen
Vereinbarungen erfolgt durch die Softwarehersteller für
Praxis-Informationssysteme und kann daher bei verschiedenen
Systemen unterschiedlich gehandhabt werden.
Generell gilt aus klassifikatorischer Sicht, dass
Zusatzkennzeichen nicht Bestandteil eines ICD- oder OPS-Kodes sind
und somit auch nicht als eine zusätzliche Stelle eines Kodes
bezeichnet werden können. D.h., ein vierstelliger Kode wird durch
die Angabe eines Zusatzkennzeichens nicht zu einem fünfstelligen
Kode.
Übersicht: Welche Zusatzkennzeichen wo?
| |
ICD |
OPS |
| |
ambulant
|
stationär |
ambulant |
stationär |
| Seitigkeit (R, L, B) |
freiwillig |
freiwillig |
obligatorisch |
obligatorisch |
| Diagnosesicherheit (A, G, V, Z) |
obligatorisch |
verboten |
--- |
--- |
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Bitte beachten Sie den wichtigen Hinweis zu den FAQs zu
ICD-10-GM und OPS: Hinweis
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