Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur ICD-10.
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Auf Antrag der AWMF werden in Abstimmung mit der AG ICD des KKG die Schlüsselnummern U99.0! und U99.1! der ICD-10-GM 2013 wie folgt mit Inhalten belegt:
U99.0! Dauerhaft erworbene
Blutgerinnungsstörung
U99.1! Temporäre Blutgerinnungsstörung
Als sekundäre Schlüsselnummern ("!-Kode") dürfen diese Zusatzkodes nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2013 (s.a. unten) verwendet werden. Sie dienen der notwendigen Unterscheidung der genannten ICD-Kodes für Blutgerinnungsstörungen in "dauerhaft erworben" und "temporär", um dadurch die abrechenbaren Zusatzentgelte ZE2013-97 bzw. ZE2013-98 über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.
Für die Anwendung sind folgende Hinweise zu beachten:
Diese Zusatzkodes sind nur im Geltungsbereichs des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) zu verwenden.
Diese Zusatzkodes können in Verbindung mit den folgenden ICD-Kodes (s. Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2013) zur Unterstützung der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2013-97 und ZE2013-98 verwendet werden:
D65.0 Erworbene Afibrinogenämie
D65.1 Disseminierte intravasale Gerinnung
[DIG, DIC]
D65.2 Erworbene Fibrinolyseblutung
D68.38 Sonstige hämorrhagische Diathese durch sonstige
und n. n. bez. Antikörper
D68.4 Erworbener Mangel an
Gerinnungsfaktoren
D68.8 Sonstige näher bezeichnete
Koagulopathien
D69.1 Qualitative Thrombozytendefekte
D69.8 Sonstige näher bezeichnete
hämorrhagische Diathesen
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