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Das "Exkl." eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese bzw. ein nicht regelhaft enthaltener Zustand abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können beide Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch beim Patienten vorliegen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.
Dies soll an folgendem Beispiel erläutert werden:
| Kode | Klassentitel |
|---|---|
|
P22.- |
Atemnot [Respiratory distress] beim
Neugeborenen Exkl.: Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen (P28.5) |
|
P22.0 |
Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrome]
des Neugeborenen Hyaline Membranenkrankheit |
| P28.5 | Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen |
Für dieses Beispiel lautet die Frage also: Dürfen das "Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrome] des Neugeborenen" (P22.0) und das "Respiratorische Versagen beim Neugeborenen" (P28.5) bei einem Patienten nebeneinander kodiert werden?
Hier liegt eine Konstellation wie oben beschrieben vor, da nach allgemeinem medizinischen Verständnis ein "Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrome] des Neugeborenen" (P22.0) nicht notwendigerweise mit einem "Respiratorischen Versagen beim Neugeborenen" (P28.5) vergesellschaftet ist. Darüber hinaus können beide Zustände diagnostisch voneinander abgegrenzt werden.
Das "Exkl." eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können besagte Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen "sowohl als auch" beim Patienten vorkommen können und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.
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