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2009 wird bei der Kodierung der erfolgten Registrierung zur Organtransplantation nach zwei Organgruppen unterschieden: Herz-, Lungen- und Herz-Lungen-Transplantation mit drei Dringlichkeitsstufen (U55.-) und Transplantation sonstiger Organe mit zwei Dringlichkeitsstufen (Z75.6- und Z75.7-)
Auch für die Leber wird jetzt, wie bei den anderen auf der 5. Stelle unter Z75.- genannten Organen, lediglich zwischen den beiden Stufen "ohne Dringlichkeitsstufe HU (High Urgency)" und "mit Dringlichkeitsstufe HU (High Urgency)" unterschieden. Den Hintergrund können Sie im Kommentar zur ICD-10-GM 2009 (letzter Absatz) nachlesen.
2007 wurden für die erfolgte Registrierung zur Herz-, Lungen- und Herz-Lungen-Transplantation zusätzliche Schlüsselnummern für die Dringlichkeitsstufe "U" (Urgency) aufgenommen. Sie sind zu finden in Kap. XXII unter U55.-.
Es wird also bei der Kodierung der erfolgten Registrierung zur Organtransplantation nach drei Organgruppen unterschieden: Lebertransplantation mit vier Dringlichkeitsstufen, (Z75.2-), Herz-, Lungen- und Herz-Lungen-Transplantation mit drei Dringlichkeitsstufen (U55.-) und Transplantation sonstiger Organe mit zwei Dringlichkeitsstufen (Z75.6- und Z75.7-)
Die 2005 neu eingeführten Kodes Z75.2- zur Verschlüsselung einer erfolgten Registrierung zur Organtransplantation im Dringlichkeitsstufen T1 bis T4 (gültig für Lebertransplantationen) wurden 2006 ergänzt um analoge Schlüsselnummern Z75.6- und Z 75.7- für die Kodierung der erfolgten Registrierung zur Organtransplantation bei anderen Organen ohne bzw. mit Dringlichkeitsstufe "high urgency".
Es wird also bei der Kodierung der erfolgten Registrierung zur Organtransplantation wie 2005 nach zwei Organgruppen unterschieden: Lebertransplantation mit vier Dringlichkeitsstufen (Z75.2-) und Transplantation sonstiger Organe mit zwei Dringlichkeitsstufen (Z75.6- und Z75.7-).
Für die Verschlüsselung der "Erfolgten Registrierung zur Organtransplantation mit Dringlichkeitsstufe" wurden in die ICD-10-GM 2005 die Dringlichkeitsstufen T1 - T4 (Z75.21 - Z75.24) aufgenommen. Streng genommen gilt die Abstufung nach T1 - T4 lediglich für die Lebertransplantation. Daher ist es nötig, die Verschlüsselung der Dringlichkeitsstufen für die anderen zur Transplantation in Frage kommenden Organe im Sinne einer Kodierempfehlung für das Jahr 2005 zu regeln:
| Organ | Kodierung der Dringlichkeitsstufen |
|---|---|
| Leber | Verwendung von Z75.21 - Z75.24 wie in der ICD-10-GM 2005 ausgewiesen |
| Alle anderen Organe | Ausschließliche Verwendung von Z75.21 und Z75.24 Mit Z75.21 wird hierbei die höchste Stufe "high urgency" beschrieben. Mit Z75.24 wird hierbei die niedrigste Stufe "not high urgency" beschrieben. |
Die Klärung der Vorgehensweise über das Jahr 2005 hinaus bleibt der weiteren Diskussion und Abstimmung zwischen den Partnern der Selbstverwaltung und dem DIMDI vorbehalten.
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