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FAQ-Center Klassifikationen: ICD-10

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Was sind die SGB-V-Fassung und die GM-Fassung der ICD-10 und wozu dienen sie? (FAQ Nr. 0004)

Die SGB-V-Fassung der ICD-10, die sog. ICD-10-SGB-V, entstand aufgrund einer Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Danach sollte die deutschsprachige ICD-10 der WHO für die Belange des V. Buches Sozialgesetzbuch vereinfacht werden, um sie zur Diagnosenverschlüsselung in der vertragsärztlichen Praxis nach § 295 SGB V und im stationären Bereich nach § 301 SGB V anzuwenden. Die ICD-10-SGB-V wurde in der Version 1.3 gegenüber der ICD-10-WHO in einigen Teilen deutlich reduziert: In Mitteleuropa seltene Erkrankungen, der größte Teil des Kapitel XX "Äußere Ursachen von Morbidität und Mortatlität" und eine Vielzahl von Kodes aus Kap. XXI "Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen" entfielen.

Um im stationären Bereich das Entgeltsystem AR-DRG (Australian Refined Diagnoses Related Groups) in Deutschland einführen zu können, mussten die Kapitel I bis XIX auf der Grundlage der australischen ICD-10-AM erweitert werden, da dazu eine höhere Granularität der Klassifikation erforderlich war. Diese gegenüber der Version 1.3 für den stationären Bereich erweiterte Fassung war die ICD-10-SGB-V Version 2.0.

Die ICD-10-SGB-V Version 1.3 wurde ab dem 1. Januar 2000 im ambulanten und im stationären Bereich eingesetzt. Im ambulanten Bereich blieb sie bis Ende 2003 im Einsatz, im stationären Bereich wurde sie in den Jahren 2002 und 2003 durch die Version 2.0 ersetzt.

Seit 2004 wird die ICD-10-SGB-V als ICD-10-GM (German Modification) weitergeführt, sie wird sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich eingesetzt.

Ergänzende Informationen auf unserer Website:

Bitte beachten Sie den wichtigen Hinweis zu den FAQs zu ICD-10-GM und OPS: Hinweis lesen