DIMDI - Klassifikationen - Spezialausgaben für medizinische Fachgebiete


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Spezialausgaben für medizinische Fachgebiete

Für die Dokumentationsbelange der meisten medizinischen Fachgebiete ist die ICD-10 - wie auch bereits die ICD-9 - nicht spezifisch genug. Oft werden mehrere wohlunterschiedene Krankheitsentitäten unter einer einzigen vierstelligen Schlüsselnummer zusammengefaßt, nicht selten wird relevante Information erst auf einer optionalen fünften Stelle festgehalten, so z.B. bei Frakturen die Angabe, ob es sich um eine offene oder eine geschlossene Fraktur handelt. Daher wünschen viele Disziplinen Spezialausgaben der ICD-10, die über die vierte Stelle hinausgehen und eine detailliertere Verschlüsselung ermöglichen.

Unser "Verzeichnis von ICD-Ausgaben und anderen krankheits- und gesundheitsrelevanten Klassifikationen" weist u.a. solche Spezialausgaben nach.

Bevor Sie viel Zeit und Arbeit in die Erstellung einer Spezialausgabe für Ihr Fachgebiet investieren, möchten wir Ihnen einige Hinweise und Tips geben:

  1. Nehmen Sie Kontakt zum DIMDI auf und lassen Sie sich beraten. Klären Sie insbesondere ab,
    • ob es bereits eine Spezialausgabe für Ihr Fachgebiet gibt; manchmal gibt es fremdsprachige Ausgaben, die nur auf eine Übersetzung ins Deutsche warten (meistens wissen wir das).
    • ob nicht bereits jemand anders an einer Spezialausgabe arbeitet - so gibt es z.B. bereits für die Pädiatrie zwei deutschsprachige Ausgaben. Leider wissen wir oft nicht, wer an einer Spezialausgabe arbeitet, weil wir im Vorfeld nicht informiert werden.
  2. Planen Sie die Spezialausgabe so, daß sie voll kompatibel bleibt zur amtlichen Ausgabe der ICD-10, denn nur dann kann sie gleichzeitig eingesetzt werden zur fachspezifischen Dokumentation und zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben (§§ 295 und 301 SGB V). Wichtig sind folgende Aspekte:
    • Die Zuordnung der Krankheiten in Band 1 und vor allem in Band 3 zu den Schlüsselnummern der ICD-10 sollte nicht verändert werden, da man sonst bei Verwendung der Spezialausgabe zu anderen Schlüsselnummern kommt als bei Verwendung der amtlichen Ausgabe; dies kann zu Problemen führen, wenn die Spezialausgabe zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben herangezogen wird. Wenn Sie bei Ihrer Arbeit falsche Zuordnungen in der amtlichen Fassung entdecken, so sind wir für Fehlerhinweise stets dankbar.
    • Erweitern Sie die amtliche Klassifikation so, daß stets die Schlüsselnummern der Erweiterung von den Schlüsselnummern der amtlichen Fassung unterschieden werden können. Hier gibt es Fußangeln:
      1. Sie sollten keine neuen Dreisteller einfügen, wenn in der amtlichen Fassung die entsprechenden Stellen noch "frei" sind (z.B. R37, R38). Solche Schlüsselnummern könnten bei späteren Aktualisierungen von der WHO benutzt werden. Außerdem lassen Sie sich nicht ohne weiteres von den "amtlichen" Schlüsselnummern unterscheiden. Werden solche "nicht amtliche" Schlüsselnummern im Abrechnungsverfahren benutzt, so ist damit zu rechnen, daß sie von der EDV der Abrechnungsstelle zurückgewiesen werden.
      2. Aus dem gleichen Grunde sollten Sie auch keine neuen Viersteller einfügen. Idealerweise erweitern Sie die amtliche Fassung erst auf der fünften Stelle. Das betrifft
        • nicht weiter unterteilte dreistellige Schlüsselnummern (Beispiel Dreisteller). Füllen Sie in diesem Falle die vierte Stelle mit einem eindeutig abgrenzbaren Zeichen auf: die WHO empfiehlt hierfür ein X. Dann ist es leicht möglich, aus den Schlüsselnummern der Spezialausgabe die "amtlichen" Schlüsselnummern per EDV zu rekonstruieren.
        • Dreisteller, die zwar vierstellig unterteilt ist, bei denen aber nicht die zehn möglichen Viersteller benutzt werden (Beispiel Viersteller).
    • Prüfen Sie, ob Sie optionale fünfte Stellen der amtlichen Ausgabe übernehmen können, um dann an sechster Stelle weiter zu differenzieren (Beispiel Fünfsteller).
    • Beachten Sie das Kreuz-Stern-System und verwenden Sie Sternschlüsselnummern nicht als einzige Schlüsselnummern; sie dürfen stets nur zusammen mit einer Kreuzschlüsselnummer benutzt werden (Beispiel Kreuz-Stern-System).
    • Oft besteht der Wunsch, bei Tumoren histologische Angaben festzuhalten. Die ICD-10 sieht dies über zusätzliche M-Schlüsselnummern vor. Wenn Sie sich entschließen, diese M-Schlüsselnummern zu übernehmen, erübrigt sich oft eine weitere Unterteilung von ICD-Schlüsselnummern (Beispiel histologische Angaben).



Beispiele zu den Kompatibilitätsanforderungen

Vorsicht bei der Erweiterung von Dreistellern

In der amtlichen Ausgabe gibt es folgenden Dreisteller, der nicht weiter unterteilt ist:

N47     Vorhauthypertrophie, Phimose und Paraphimose
        Präputiale Adhäsion
        Vorhautverengung

Inkompatibel wäre folgende Unterteilung auf vierter Stelle, da sich an der Schlüsselnummer nicht mehr erkennen läßt, ob es sich um einen "amtlichen Viertsteller" oder um eine Erweiterung durch die Spezialausgabe handelt. Übermitteln Sie z.B. N47.0 an eine Krankenkassen, so wird sie wahrscheinlich von deren EDV zurückgewiesen, weil sie dort nicht bekannt ist.

N47     Vorhauthypertrophie, Phimose und Paraphimose
N47.0   Phimose
N47.1   Paraphimose
N47.2   Präputiale Adhäsion
N47.9   Vorhautverengung

Kompatibel ist dagegen folgende Unterteilung auf fünfter Stelle:

N47     Vorhauthypertrophie, Phimose und Paraphimose
N47.X0  Phimose
N47.X1  Paraphimose
N47.X2  Präputiale Adhäsion
N47.X9  Vorhautverengung

Hier läßt sich die "amtliche" Schlüsselnummer rekonstruieren, indem man von der fünften Stelle ab alle Ziffern abschneidet und vierte Stellen der Form .X entfernt.

Vorsicht beim Ergänzen von Vierstellern

C79      Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen Lokalisationen
C79.0    Sekundäre bösartige Neubildung der Niere und des Nierenbeckens
C79.1    Sekundäre bösartige Neubildung der Harnblase sowie sonstiger und
         nicht näher bezeichneter Harnorgane
C79.2    Sekundäre bösartige Neubildung der Haut
C79.3    Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute
C79.4    Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher
         bezeichneter Teile des Nervensystems
C79.5    Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
C79.6    Sekundäre bösartige Neubildung des Ovars
C79.7    Sekundäre bösartige Neubildung der Nebenniere
C79.8    Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter
         Lokalisationen

Ergänzen Sie an dieser Stelle nicht

C79.9    Nicht näher bezeichnete sekundäre bösartige Neubildung

Diese Schlüsselnummer ist nicht mehr von einer "amtlichen" vierstelligen Schlüsselnummer zu unterscheiden. (Im übrigen wird eine "nicht näher bezeichnete sekundäre bösartige Neubildung" = "Metastase o.n.A." mit C80 verschlüsselt.)

Optionale fünfte Stellen der amtlichen Ausgabe

An manchen Stellen der ICD-10 ist bereits in der amtlichen Ausgabe eine weitere Differenzierung auf fünfter Stelle vorgesehen:

S72      Fraktur des Femurs
         Die folgenden 5. Stellen können wahlweise zusätzlich benutzt
         werden, wenn die multiple Verschlüsselung von Frakturen mit offenen
         Wunden nicht möglich oder nicht erwünscht ist. Eine Fraktur, die
         nicht als geschlossen oder offen gekennzeichnet ist, sollte als
         geschlossene Fraktur klassifiziert werden.
         0  geschlossen
         1  offen

S72.0    Schenkelhalsfraktur
S72.1    Pertrochantäre Fraktur
S72.2    Subtrochantäre Fraktur
S72.3    Fraktur des Femurschaftes
S72.4    Distale Fraktur des Femurs
...

Will man z.B. die distalen Femurfrakturen weiter differenzieren und die Unterscheidung zwischen offenen und geschlossenen Frakturen beibehalten, so sind zwei Lösungen möglich:

S72.4    Distale Fraktur des Femurs
S72.40   Suprakondyläre Femurfraktur
   S72.400  geschlossen
   S72.401  offen
S72.41   Kondyläre Femurfraktur
   S72.410  geschlossen
   S72.411  offen
...
S72.4    Distale Fraktur des Femurs
S72.40   Geschlossene distale Fraktur des Femur
   S72.400  suprakondylär
   S72.401  kondylär
   ...
S72.41   Offene distale Fraktur des Femur
   S72.410  suprakondylär
   S72.411  kondylär
   ...

Im ersten Fall wird die Unterscheidung zwischen offen und geschlossen auf die sechste Stelle verlagert; das ist übersichtlicher und läßt auch eine weitere Differenzierung der offenen Frakturen (z.B. nach dem Schweregrad auf der siebten Stelle) zu. Allerdings geht die Kompatibilität zur amtlichen Fassung auf der fünfte Stelle verloren. Da die fünfte Stelle jedoch (noch?) nicht zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist, ist dies (zur Zeit?) unproblematisch.

Im zweiten Fall bleibt die Unterscheidung zwischen offen und geschlossen auf der fünften Stelle erhalten. Darunter leidet jedoch die Übersichtlichkeit der Klassifikation - vor allem, wenn auch der Schweregrad bei offenen Frakturen in die Klassifikation eingehen soll.

Kreuz-Stern-System

Nach den Verschlüsselungsregeln der ICD-10 hat bei Kreuz-Stern-Verschlüsselung die Kreuzschlüsselnummer Vorrang. Die korrekte Verschlüsselung einer diabetischen Retinopathie bei Typ-I-Diabetes nach der amtlichen Ausgabe ist E10.3+ H36.0*. Dabei steht E10.3+ für Typ-I-Diabetes mit Augenkomplikationen, H36.0* für Retinopathia diabetica. Die alleinige Verschlüsselung mit H36.0* ist unzulässig.

Soll nun die diabetische Retinopathie weiter differenziert werden, so kann dies auf fünfter Stelle von H36.0* geschehen, jedoch muß das Sternchen erhalten bleiben (H36.00*, H36.01* etc.); diese Schlüsselnummern dürfen stets nur zusätzlich zu E10.3+ benutzt werden. Sie dürfen nicht als einzige Schlüsselnummern zur Dokumentation oder zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben angegeben werden.

Histologische Angaben

Zur Verschlüsselung von Schilddrüsenkarzinomen sieht die ICD-10 nur die Schlüsselnummer C73 Bösartige Neubildung der Schilddrüse vor. Die histologischen Typen können mit M-Schlüsselnummern aus der "Morphologi der Neubildungen" aus Band I der ICD-10 angegeben werden, z.B.

M8330/3  Follikuläres Adenokarzinom o.n.A.
M8331/3 Follikuläres Adenokarzinom, gut differenziert
M8332/3 Follikuläres Adenokarzinom, trabekulär
M8340/3 Papilläres Karzinom, follikuläre Variante
M8510/3 Medulläres Karzinom o.n.A.
M8511/3 Medulläres Karzinom mit amyloidem Stroma
...

Demnach würde ein "gut differenziertes follikuläres Schilddrüsenkarzinom" mit C73 M8331/3 verschlüsselt. Wir würden dieses Vorgehen einer weiteren Unterteilung der Schlüsselnummer C73 nach histologischen Gesichtspunkten vorziehen.

 

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