DIMDI - ICD-10 Internationale Klassifikation der Krankheiten


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ICD-10
Internationale Klassifikation der Krankheiten
10. Revision

Ab dem 01.01.2012 ist zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung die ICD-10-GM Version 2012 anzuwenden.
Kostenfreie Referenzfassungen finden Sie im Downloadcenter Klassifikationen, kostenpflichtige Formate und Preisinformationen finden Sie im DIMDI Webshop. Ab Juli sind alle Formate kostenfrei.

 

Für die Todesursachenverschlüsselung gilt weiterhin die seit dem 01.01.2011 gültige ICD-10-WHO Version 2011.

 

Die "Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" (ICD-10) wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt und im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit vom DIMDI ins Deutsche übertragen und herausgegeben. Die Abkürzung ICD steht für "International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems", die Ziffer 10 bezeichnet die 10. Revision der Klassifikation. Die ICD-10 ist Teil der Familie der internationalen gesundheitsrelevanten Klassifikationen.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die ICD-10 zwei wesentliche Einsatzbereiche:

1. Verschlüsselung von Todesursachen: ICD-10-WHO
2. Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung: ICD-10-GM

1. Verschlüsselung von Todesursachen

Die ICD-10 wird seit dem 01.01.1998 für die Verschlüsselung von Todesursachen eingesetzt und ist die Grundlage der amtlichen Todesursachenstatistik. Für diesen Zweck wird die ICD-10-WHO, die deutschsprachige WHO-Ausgabe der ICD-10, verwendet. Dabei handelt es sich um eine 1:1-Übertragung der englischsprachigen WHO-Originalausgabe. Die ICD-10-WHO besteht aus drei Teilen:

  • Band 1 enthält einige einführende Texte, die Dreistellige Allgemeine Systematik (DAS), die Vierstellige Ausführliche Systematik (VAS) und den Morphologie-Schlüssel. Die E- und die V-Klassifikation der ICD-9 sind als eigenständige Kapitel in die DAS und die VAS integriert. Den Aufbau der VAS zeigt ein beispielhafter Auszug aus der Vierstelligen Ausführlichen Systematik.
  • Band 2 enthält eine allgemeine Einführung in die ICD, die Verschlüsselungsregeln für Mortalität und Morbidität, zahlreiche Beispiele zur Verschlüsselung und einen Überblick über die Geschichte der Klassifikation.
  • Band 3 enthält das Alphabetische Verzeichnis, eine umfangreiche Sammlung verschlüsselter Diagnosen, Ursachen von Verletzungen und Vergiftungen sowie unerwünschter Nebenwirkungen von Arzneimitteln und chemischen Substanzen. Den Aufbau zeigt ein beispielhafter Auszug aus dem Alphabetischen Verzeichnis.

Zum Ausfüllen der Todesursachenbescheinigung und zur Todesursachenkodierung hat das Education Committee des WHO-Family of International Classification Network Rahmenlehrpläne erarbeitet.

2. Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung

Die ICD-10 wird seit dem 01.01.2000 zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung (§§ 295 und 301 SGB V) eingesetzt, insbesondere für die Zwecke des pauschalierenden Entgeltsystems G-DRG (German Diagnosis Related Groups). Für diese Zwecke wird die ICD-10-GM verwendet, die bis zum Jahr 2003 als ICD-10-SGB-V bezeichnet wurde. GM bedeutet "German Modification", SGB V steht für "Sozialgesetzbuch V". Diese spezielle Ausgabe der ICD-10 beruht auf der deutschsprachigen ICD-10-WHO-Ausgabe, wurde jedoch für die Zwecke des Sozialgesetzbuches V deutlich verändert. Die ICD-10-GM besteht aus zwei Teilen:

  • Band 1 enthält das Systematische Verzeichnis, welches in Aufbau und Struktur der Vierstelligen Ausführlichen Systematik (VAS) der deutschsprachigen ICD-10-WHO-Ausgabe entspricht. Inhaltlich gibt es jedoch viele Unterschiede, die mit jeder neuen Version zunehmen.
  • Band 2 enthält das Alphabetische Verzeichnis zur ICD-10-GM mit einer umfangreichen Sammlung verschlüsselter Diagnosen aus dem Sprachgebrauch in der ambulanten und stationären Versorgung. Es wurde bis zur Version 2004 der ICD-10-GM als ICD-10-Diagnosenthesaurus bezeichnet.
  • Die Regeln für die Verschlüsselung von Diagnosen in der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) sind in den Deutschen Kodierrichtlinien festgehalten, die nicht vom DIMDI, sondern von den Organen der Selbstverwaltung erstellt und gepflegt werden.

Zur Morbiditätskodierung hat das Education Committee des WHO-Family of International Classification Network einen Rahmenlehrplan erarbeitet.

Gültigkeitstabelle der Klassifikationen

In der Gültigkeitstabelle der Klassifikationen haben wir für Sie zusammengestellt, wann welche ICD-10-Version für die o.g. Zwecke in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt wurde und wird. Dort finden Sie auch Hinweise auf die Bekanntmachungen des Bundesgesundheitsministeriums, mit denen die Version jeweils in Kraft gesetzt wurde.

Bei den ICD-10-Dateien des DIMDI handelt es sich um die reinen Klassifikationsdaten; das DIMDI stellt keine Kodiersoftware bereit.
 

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Helpdesk Klassifikationen:

Tel.: +49 221 4724-524
E-Mail: Helpdesk Klassifikationen

Weitere Informationen zur ICD-10: