In dieser chronologischen Übersicht finden Sie unsere Pressemitteilungen aus den letzten drei Jahren.
24.09.2009
Die Rechtssicherheit für den elektronischen Geschäftsverkehr wird durch die Verwendung sogenannter qualifizierter elektronischer Signaturen erreicht, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt sind. Das deutsche Signaturgesetz und die zugehörige Signaturverordnung stellen hohe Anforderungen an die Sicherheit derSoftware, mit der solche Signaturen erzeugt werden. Mit Veröffentlichung der Herstellererklärung des DIMDI bestätigt die Bundesnetzagentur die Erfüllung der Bestimmungen für die DIMDI-Software "DeSign Version 1.0.1" gemäß Signaturgesetz (vgl. Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 16/2009 vom 26.08.2009, Mitteilung Nr. 453/2009, Seite 3226).
Mit der Herstellererklärung dokumentiert das DIMDI, dass diese Software den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Belegt wird die Herstellererklärung durch eine umfangreiche Dokumentation über die Sicherheitsfunktionen der Software und eine ausführliche Testdokumentation. Zum Lieferumfang des DIMDI gehört die Software für den Signatur-Client DeSign, das zugehörige Handbuch und ein kostenloses Prüftool zur Verifikation von Integrität und Authentizität des DIMDI-Signatur-Clients. DeSign sichert die zuverlässige Anzeige von zu signierenden Daten und erzeugt eine qualifizierte elektronische Signatur. Verschiedene Schnittstellen bieten den sicheren Datenzugriff für den Nutzer, den Chipkartenleser und zum Betriebsystem.
Das DIMDI wird mit DeSign zukünftig den rechtssicheren elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Behörden und Industrie unterstützen. Mithilfe der elektronischen Signatur gemäß Herstellererklärung werden beispielsweise Verfahren im Rahmen von PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, erfolgen. Die erste Anwendung mit der Möglichkeit zur elektronischen Signatur werden hier die Elektronischen Änderungsanzeigen im Rahmen des elektronischen Antragsverfahrens für die Zulassung von Arzneimitteln in Deutschland sein.
Auch für den Abschluss eines Nutzungsvertrags zur
Datenbankrecherche beim DIMDI kommt die elektronische Signatur
infrage sowie für das Informationssystem Medizinprodukte, mit dem
bereits die Anzeigeverfahren für Medizinprodukte und
In-vitro-Diagnostika über die Online-Plattform des DIMDI
abgewickelt werden.
Das DIMDI stellt über das Internet hochwertige Informationen für
alle Bereiche des Gesundheitswesens zur Verfügung. Es entwickelt
und betreibt datenbankgestützte Informationssysteme für
Arzneimittel und Medizinprodukte und verantwortet ein Programm zur
Bewertung gesundheitsrelevanter Verfahren und Technologien (Health Technology Assessment,
HTA). Das DIMDI ist Herausgeber amtlicher medizinischer
Klassifikationen wie ICD-10-GM und OPS und pflegt medizinische
Terminologien, Thesauri, Nomenklaturen und Kataloge (z. B. MeSH,
UMDNS, Alpha-ID, LOINC, OID), die für die Gesundheitstelematik von
Bedeutung sind.
Das DIMDI ermöglicht den Online-Zugriff auf seine
Informationssysteme und 70 Datenbanken aus der gesamten Medizin.
Dafür entwickelt und pflegt es moderne Software-Anwendungen und betreibt
ein eigenes Rechenzentrum.
© DIMDI 1995-2012 Letzte Änderung: 24.09.09 svebor