Aufgrund der Neuregelung des § 135 Abs. 1 SGB V im Rahmen des
1. Gesetzes zur Neuordnung von Selbstverwaltung und
Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (1.
GKV-Neuordnungsgesetz - 1. NOG) vom 23. Juni 1997 sind die Aufgaben
des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen wesentlich
erweitert, präzisiert und ergänzt worden u. a. um Entscheidungen
über die Aufnahme neuer Verfahren und Technologien zur Diagnose und
Therapie in die vertragsärztliche Versorgung auf der Grundlage des
aktuellen Standes der Wissenschaft und um die systematische
Evaluierung auch von Verfahren und Technologien, die bereits zu
Lasten der Krankenkassen erbracht werden. Die Erfüllung dieser
Aufgabe setzt voraus, dass der Bundesausschuss bzw. der hierfür
eingerichtete Arbeitsausschuss "Ärztliche Behandlung" einen
unmittelbaren Zugang hat zu den relevanten wissenschaftlichen
Erkenntnissen.
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Deshalb erhielt das DIMDI im Jahr 2000 den Auftrag, ein
Informationssystem "Gesundheitsökonomische Evaluation medizinischer
Verfahren und Technologien" (engl. Health Technology Assessment,
HTA) zu errichten und zu betreiben. Dieser Auftrag ist
festgeschrieben in (Artikel 19)
GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 vom 22. Dezember
1999. Das DIMDI kann zudem entsprechende Forschungsaufträge
erteilen und nach Artikel 33 des
GKV-Modernisierungsgesetzes vom 14. November 2003 auch durch
das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen dazu beaufragt werden. Diese Regelungen
wurden im heutigen
Gesetz über ein Informationssystem zur Bewertung medizinischer
Technologien (MTInfoG) zusammengefasst.
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