Rechercheergebnisse aus der Datenbank Bundesanzeiger (amtlicher Teil, nur Ressort BMG) dürfen zu folgenden Bedingungen und Zwecken maschinenlesbar gespeichert werden:
Der Benutzer erkennt an, dass das Copyright und alle Rechte an den Daten bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH liegt. Er stellt sicher, dass dies den Nutzern der Datenbanken ebenfalls bekannt ist.
Die Daten dürfen nicht weiter verbreitet oder verkauft werden.
Bei Recherchen durch Informationsvermittler darf der Informationsvermittler (Rechercheur) die Daten nur einmal an den Auftraggeber für dessen Eigenbedarf weitergeben und muss sie selbst unverzüglich löschen.
Die o.g. Bestimmungen über die Vervielfältigung, Verbreitung oder den Verkauf der Daten in maschinenlesbarer Form gelten ebenso für die gedruckten Daten.
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