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Copyright: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH

Download, Copyright Bestimmungen

Rechercheergebnisse aus der Datenbank Bundesanzeiger (amtlicher Teil, nur Ressort BMG) dürfen zu folgenden Bedingungen und Zwecken maschinenlesbar gespeichert werden: 

  1. Kurzzeitige Datenspeicherung
    Das online ausgegebene Rechercheergebnis darf für Zwecke des Editierens, Umformatierens, Druckens vorübergehend gespeichert werden. Ausdrucke dürfen nur für den eigenen Gebrauch bzw. für den internen Gebrauch innerhalb der Institution oder Firma des berechtigten Benutzers hergestellt werden.
     
  2. Unbefristete Datenspeicherung
    Die Speicherung über längere Zeit und wiederholte Nutzung der Daten ist für den eigenen Gebrauch erlaubt. Der berechtigte Benutzer darf die Daten außerdem Mitarbeitern seiner Institution oder Firma zum internen Gebrauch zugänglich machen.

Der Benutzer erkennt an, dass das Copyright und alle Rechte an den Daten bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH liegt. Er stellt sicher, dass dies den Nutzern der Datenbanken ebenfalls bekannt ist.

Die Daten dürfen nicht weiter verbreitet oder verkauft werden.

Bei Recherchen durch Informationsvermittler darf der Informationsvermittler (Rechercheur) die Daten nur einmal an den Auftraggeber für dessen Eigenbedarf weitergeben und muss sie selbst unverzüglich löschen.

Die o.g. Bestimmungen über die Vervielfältigung, Verbreitung oder den Verkauf der Daten in maschinenlesbarer Form gelten ebenso für die gedruckten Daten.

 

© DIMDI 1995-2012     Letzte Änderung: 30.11.09 a.ingwoe