Das Informationssystem Datentransparenz befindet sich zurzeit im Aufbau. Es wird zukünftig anonymisierte Versorgungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen insbesondere für Analysen des Versorgungsgeschehens im Rahmen der Versorgungsforschung und für Steuerungsaufgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung bereitstellen. Die Daten beinhalten u.a. Angaben über ambulante und stationäre Behandlungen sowie zur Arzneimittelversorgung der gesetzlich Versicherten.
Mit einem Beginn von Datenauswertungen rechnen wir in der zweiten Jahreshälfte 2013.
Schon heute liefern die Krankenkassen pseudonymisierte Daten an das Bundesversicherungsamt für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). Wir werden diese jährlichen Daten zukünftig erneut pseudonymisieren, um sie über mehrere Jahre hinweg zusammenführen zu können. Derartig vollständig waren diese Angaben bisher nicht verfügbar.
Grundsätzlich werden Versicherungsnummern durch Pseudonyme ersetzt. Rechtlich gefordert sind zudem weitere strenge Datenschutzvorkehrungen. So werden wir faktisch ausschließen, dass bei einer Nutzung der Daten einzelne Versicherte identifiziert werden können.
Welche Institutionen Daten für welchen Zweck erhalten dürfen, regelt das Gesetz (§§303a bis 303e Sozialgesetzbuch V). Nur dieser Kreis kann zukünftig Versorgungsdaten über uns nutzen. Dazu gehören unter anderem bestimmte Einrichtungen der Krankenkassen, der Gemeinsame Bundesausschuss, Interessenvertretungen der Patienten und der Leistungserbringer auf Bundesebene sowie Institutionen der Forschung und Gesundheitsberichterstattung. Ihnen sollen die Daten z.B. helfen, die Qualität der Versorgung zu verbessern oder Leistungsressourcen zu planen.
Finanziert wird das Informationssystem durch die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Aufbereitung der Daten durch das DIMDI können zudem Nutzungsgebühren anfallen.
Mit der Verordnung zur Umsetzung der Vorschriften über die
Datentransparenz im Gesundheitswesen (Datentransparenzverordnung)
erhielt das DIMDI die Aufgabe, das Informationssystem
Datentransparenz zu realisieren. Zunächst erfordert dies
Baumaßnahmen an unserem Rechenzentrum. Zudem müssen wir die
organisatorischen Strukturen der vollständig voneinander zu
trennenden Vertrauens- und Datenaufbereitungsstelle aufbauen und
Personal gewinnen. Erste Versorgungsdaten aus 2009 und 2010
erhalten wir zum 1. Februar 2013.
Derzeit erarbeiten wir die erforderlichen Workflows.
Gemeinsam mit dem Bundesversicherungsamt und dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik bestimmen wir, wie die Daten
übermittelt werden. Festzulegen und zu programmieren ist zudem ein
Verfahren, um die jährlichen in jahresübergreifende Pseudonyme zu
überführen. Darüber hinaus entwickeln wir ein Antragsformular, den
Kriterienkatalog für die Bearbeitung von Anträgen, Prüfverfahren,
einen Nutzungsvertrag und eine Gebührenordnung. Mit einer
Datennutzung durch Dritte ist daher erst in der zweiten
Jahreshälfte 2013 zu rechnen.
Fragen nach Terminen oder spezifischen Daten können wir beim aktuellen Entwicklungsstand leider noch nicht beantworten. Wir werden Sie jedoch hier über Fortschritte informieren.