Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Seit dem 1. Juli 2006 werden aufgrund der neuen Regelungen des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) besonders preiswerte Arzneimittel von der Zuzahlung befreit. Somit brauchen Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bei zahlreichen Medikamenten die bislang fällige Zuzahlung nicht mehr entrichten.
Die zuzahlungsbefreiten Präparate sind in einer Liste aufgeführt, die alle zwei Wochen aktualisiert wird:
Liste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel beim GKV-Spitzenverband
Informationen zu Zuzahlungsbefreiungen bei Arzneimitteln beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG)