DIMDI - Rechtlicher Hintergrund des Versandapothekenregisters


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Rechtlicher Hintergrund

Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland ist seit 2004 erlaubt. Für Versandapotheken gelten dabei dieselben Anforderungen wie für jede öffentliche Apotheke (Präsenzapotheke).

Über das Versandapothekenregister und das damit verknüpfte Sicherheitslogo können Sie einfach erkennen, ob eine Apotheke eine entsprechende behördliche Erlaubnis besitzt. Das DIMDI stellt beides seit dem 21. April 2009 im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verfügung.

Das Register enthält nur die Apotheken, die eine behördliche Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln für Deutschland besitzen (§ 43 Abs. 1 Satz 1 AMG). Für den Inhalt des Registers sind die Stellen verantwortlich, die nach Landesrecht für die Apothekenüberwachung zuständig sind. Wenn Sie Arzneimittel bei Versandapotheken mit Sitz im Ausland bestellen möchten, beachten Sie bitte unsere Hinweise in den FAQ.

Weitere Informationen im Web:

§ 43 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG)