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Der im Dokument angegebene Anmelder (=Antragsteller) ist der Inhaber der Zulassung. Bei Verkauf (Übertragung) einer Zulassung erfolgt eine entsprechende Änderung im Dokument, so dass der Käufer als neuer Anmelder erscheint. Die Änderungen können in den "Beschiedenen Änderungsanzeigen" nachvollzogen werden.