DIMDI - ATC/DDD Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit definierten Tagesdosen


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Amtliche ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen DDD

Das DIMDI gibt seit 2004 die amtliche Fassung der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen (ATC) Klassifikation mit definierten Tagesdosen (DDD, Defined Daily Doses) heraus. Sie wird jährlich aktualisiert und tritt jeweils zum 1. Januar in Kraft.

Als PDF-Datei erhalten Sie die amtliche ATC-Klassifikation mit DDD beim DIMDI. Eine maschinenlesbare Excel-Datei können Sie über die Website des WIdO herunterladen (in der rechten Spalte unter "Downloads"). Bei Unstimmigkeiten ist die PDF-Datei des DIMDI maßgeblich.

In der ATC-Klassifikation werden Wirkstoffe nach dem Organ oder Organsystem, auf das sie einwirken, und nach ihren chemischen, pharmakologischen und therapeutischen Eigenschaften in verschiedene Gruppen eingeteilt. Den Wirkstoffen ist eine definierte Tagesdosis zugeordnet. Diese DDD ist die angenommene mittlere tägliche Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Wirkstoffes bei Erwachsenen.

Gesetzlicher Hintergrund

Das DIMDI gibt die amtliche Fassung der ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen seit 2004 im Auftrag des BMG jährlich neu gemäß § 73 Abs. 8 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) heraus.

Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass die ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen bei Bedarf an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst wird. Diese Anpassung soll auf der Grundlage eines sachgerechten, transparenten, regelgebundenen Verfahrens zur Einstufung von Wirkstoffen erfolgen, das angemessen und bezogen auf den Anwendungszweck der Klassifikation mit einem vertretbaren Aufwand umsetzbar ist.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seinen Richtlinien (nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V) Hinweise zu Arznei- und Hilfsmitteln aufzunehmen, die dem Vertragsarzt einen Preisvergleich verschiedener Arzneimittel nach Indikationsgebiet und Wirkstoffgruppen ermöglichen (gemäß § 92 Abs. 2 SGB V). Die Kosten der Arzneimittel je Tagesdosis sind nach den Angaben der ATC-Klassifikation anzugeben (§ 73 Abs. 8 SGB V).