Lt. § 67 a des Arzneimittelgesetzes (AMG) (8. Änderungsgesetz vom 7. September 1998) wird die Einrichtung eines datenbankgestützten Informationssystems über Arzneimittel beim DIMDI vorgeschrieben. Die für den Vollzug dieses Gesetzes zuständigen Behörden des Bundes und der Länder wirken mit dem DIMDI zusammen, um ein gemeinsam nutzbares zentrales Informationssystem über Arzneimittel zu errichten.
Inhaltlich obliegt die Entwicklung, Pflege und somit auch Zielvorgabe des AMIS als internes Informationssystem für die Bearbeitung der Arzneimittel-Zulassung dem BfArM, dem PEI und dem BVL. Das DIMDI stellt für das System seine technische Infrastruktur (inkl. Software) zur Verfügung.
Den Zugang erhalten die berechtigten Behörden der Bundesländer über die jeweilige oberste Landesgesundheitsbehörde.