DIMDI medizinwissen, Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information

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Seitentitel: Premium-Recherche: Änderung des Nutzungsvertrags für Datenbanken beim DIMDI
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DIMDI Aktuell Arzneimittel

In der chronologischen Übersicht finden Sie unsere News zum Informationssystem Arzneimittel aus den letzten zwei Jahren.

Premium-Recherche: Änderung des Nutzungsvertrags für Datenbanken beim DIMDI

06.07.2011

Das DIMDI bietet zur Recherche mehr als 60 Datenbanken aus dem gesamten Gebiet der Medizin und angrenzender Gebiete wie Arzneimittel, Toxikologie, Medizinprodukte, Biologie und Psychologie. Um den Service für unsere Vertragskunden zu verbessern, geben wir ab 01.01.2012 jährlich nur noch eine Preisliste für die Datenbankrecherche heraus statt wie bisher zwei. Damit verbunden ist eine Änderung der Nutzungsverträge für die Datenbanken mit dem DIMDI.

Aufgrund der bisherigen Vertragsbestimmungen im DIMDI-Nutzungsvertrag sind jährlich zwei Preislisten zur Datenbankrecherche notwendig (jeweils ab 01.01. und ab 01.04. eines Jahres). Das erschwert die Abschätzung von Recherchekosten und die Kontrolle der Rechnungen für unsere Vertragskunden.

Grundlage dafür ist die derzeitige vertragliche Verpflichtung des DIMDI, Preiserhöhungen der verschiedenen Datenbankanbieter drei Monate im Voraus anzukündigen. Da nicht alle Datenbankanbieter ihre Preisänderungen für das Folgejahr frühzeitig ankündigen, wird in der Regel eine weitere Preisänderung – und damit eine zweite Preisliste für ein Kalenderjahr – notwendig. Die entsprechende Klausel im bisherigen Nutzungsvertrag des DIMDI entfällt ab 01.01.2012.

Der neue Nutzungsvertrag

Zukünftig gibt das DIMDI Preiserhöhungen für die Datenbankrecherche, die zum 01.01. eines Kalenderjahres in Kraft treten, bis zum 30.11. des Vorjahres im Internet bekannt. Ausgenommen davon sind kurzfristige Preiserhöhungen der Datenbankhersteller im Jahresverlauf: Diese werden zukünftig einen Monat vor Wirksamwerden im Internet veröffentlicht unter: Datenbankrecherche – Preise und Konditionen – Preislisten.

Mit diesem Vorgehen ist eine Änderung des Nutzungsvertrags verbunden, der unsere Vertragskunden schriftlich zustimmen müssen. Wir informieren unsere Vertragskunden in den nächsten Tagen persönlich und ausführlich über den neuen Nutzungsvertrag und übersenden das Antwortschreiben, mit dem Sie der Vertragsänderung zustimmen können. Erfolgt keine schriftliche Rückmeldung bis zum 02.09.2011, wird der bisherige Nutzungsvertrag zum 31.12.2011 automatisch gekündigt und endet damit.

Den neuen Nutzungsvertrag (Version Juli 2011) finden Sie online unter Datenbankrecherche – Preise und Konditionen – Premium-Recherche – Nutzungsvertrag (siehe Link unten). Den bisherigen Nutzungsvertrag können Sie zum Vergleich an gleicher Stelle abrufen (siehe Link unten).

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