In der chronologischen Übersicht finden Sie unsere News zum Informationssystem Arzneimittel aus den letzten zwei Jahren.
24.02.2012
Die gemeldeten Daten werden ausschließlich Behörden zugänglich sein. Sie sollen dazu beitragen, bessere Erkenntnisse zur Antibiotikaresistenz-Entwicklung in der Tiermedizin zu gewinnen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sieht vor, Auswertungen aus dem Register in anonymisierter Form zu veröffentlichen.
Pharmazeutische Unternehmen und Großhändler müssen ihre jährlichen Verkaufszahlen regional aufgegliedert an das Register melden. Neben Antibiotika werden weitere Stoffgruppen einbezogen, bei denen ein missbräuchlicher oder fahrlässiger Einsatz vorstellbar ist.
Eine Liste auf dem Portal PharmNet.Bund zeigt an, für welche Stoffe und Arzneimittel die Mitteilungspflicht gilt. Sie wird halbjährlich aktualisiert (jeweils zum 1. November und zum 1. Mai) und gilt jeweils für das darauf folgende Halbjahr. Daten melden müssen pharmazeutische Unternehmer und Inhaber einer Großhandelserlaubnis, die Arzneimittel mit Stoffen aus dieser Liste an einen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Tierarzt oder eine tierärztliche Hausapotheke abgeben. Über eine zugangsbeschränkte Anwendung auf PharmNet.Bund können sie ihre Meldedatei(en) für das Register beim DIMDI hochladen.
Die Erfassung der Abgabemengen von Antibiotika an Tierärzte ist ein Baustein der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART). Ihr Ziel ist es, den Einsatz von Antibiotika zu minimieren und die Ausbreitung von Resistenzen zu vermindern. Die Entstehung von Resistenzen zu beobachten und zu verstehen, wird für ihre Bekämpfung immer wichtiger. Dazu wertet das BVL die Register-Daten aus. Diese Erkenntnisse fließen ein in eine umfassende Risikobewertung der Antibiotikaresistenz-Entwicklung in Tierhaltung, Lebensmittelkette und Tiermedizin. Ergebnisse aus anderen Beobachtungen z.B. zu Resistenzen bei Bakterien werden dabei ebenfalls berücksichtigt.