Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
In der chronologischen Übersicht finden Sie unsere News zum Informationssystem Arzneimittel aus den letzten zwei Jahren.
11.01.2013
Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen dafür bezahlen. Ist sein Verkaufspreis höher als der Festbetrag, tragen Patienten in der Regel die Differenz entweder selbst oder erhalten ohne Aufzahlung ein anderes - therapeutisch gleichwertiges - Arzneimittel.
Die Angaben stammen vom GKV-Spitzenverband. Er schickt ab sofort alle 14 Tage aktuelle Übersichten an das DIMDI. Die aktuellen Listen der Festbeträge finden Sie dann auf unseren Webseiten zum Download.
Auch das Format der Festbetragsliste ist neu: Im PDF-Dokument
können Sie jedoch weiterhin nach Arzneimitteln oder
Pharmazentralnummern (PZN) suchen.
Im Downloadcenter finden Sie darüber
hinaus Informationen zu Abkürzungen und Berechnungsgrundlage. Unser
Archiv listet zudem alle Dokumente der letzten beiden Jahre.