Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
In der chronologischen Übersicht finden Sie unsere News zum Informationssystem Arzneimittel aus den letzten zwei Jahren.
11.04.2012
Das neue Register ist für jeden zugänglich. Neben Adressdaten enthält es Angaben zu den Tätigkeiten der Gewebeeinrichtungen sowie zu Art und Bezeichnung der Gewebe, für die Erlaubnisse erteilt wurden. Die Daten stammen von den zuständigen Landesbehörden. Rechtliche Grundlagen bilden das Transplantationsgesetz (TPG) und die Verordnung über das Register der Gewebeeinrichtungen nach dem Transplantationsgesetz (TPG-GewRegV).
Mit Inkrafttreten des Gewebegesetzes zum 1. August 2007 wurde das Arzneimittelgesetz ergänzt. Seitdem benötigen Einrichtungen, die Gewebe be- oder verarbeiten, konservieren, lagern, in den Verkehr bringen oder einführen, eine Erlaubnis durch ihre zuständige Landesbehörde.
Alle Angaben zu den Gewebeeinrichtungen sind über das neue Register öffentlich zugänglich. Dadurch wird ermöglicht, sich einen Überblick über entsprechende Aktivitäten in Deutschland zu verschaffen und gegebenenfalls Kontakt zu Gewebeeinrichtungen aufzunehmen. Damit soll das Register die Suche nach geeigneten Geweben unterstützen. Sei es durch Patientinnen und Patienten selbst, durch Angehörige oder Behandelnde.