Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
In der chronologischen Übersicht finden Sie unsere News zum Informationssystem Arzneimittel aus den letzten zwei Jahren.
16.02.2012
Darüber zeigen sie die Nutzung dieser Zulassungsform online gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an und kommen ihrer gesetzlichen Meldepflicht nach. Unternehmer müssen sich zuvor lediglich registrieren und – falls noch nicht vorhanden – eine Pharmazeutische-Unternehmer-Nummer (PNR) beantragen. Neben der ersten Anzeige gegenüber dem BfArM können sie ihre Standardzulassungen jederzeit online einsehen und bearbeiten.
Weitere Informationen zum Verfahren und der Registrierung finden Sie unter PharmNet.Bund.de – Elektronische Standardzulassungen.