Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
In der chronologischen Übersicht finden Sie unsere News zum Informationssystem Arzneimittel aus den letzten zwei Jahren.
29.06.2010
Der Festbetrag eines Arzneimittels ist die Höchstgrenze, bis zu der es die gesetzlichen Krankenkassen vollständig bezahlen. Übersteigt der Verkaufspreis den Festbetrag, tragen die Patienten die Differenz zum Festbetrag entweder selbst oder sie wählen ein anderes - therapeutisch gleichwertiges - Arzneimittel ohne Aufzahlung.
Unser neues Downloadcenter enthält neben Übersichten zu den Festbeträgen weitere Informationen zu Abkürzungen und der Berechnungsgrundlage.